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Alle Karteikarten zum Adhäsionsverfahren auf einen Blick!

Was ist das Ziel des Adhäsionsverfahrens?


Es soll dem Verletzten einer Straftat ermöglichen, seine aus der Straftat resultierenden zivilrechtlichen vermögensrechtlichen Ansprüche im Strafverfahren unabhängig von der Höhe des Streitwertes geltend zu machen.

Nur wann kann ein Adhäsionsverfahren durchgeführt werden?

- Form

§§ 403, 404 StPO:
Es ist ein schriftlicher oder mündlicher Antrag erforderlich.

Kann im Adhäsonsverfahren auch eine negative Entscheidung über den Anspruch ergehen?

– Norm

§ 406 I StPO:
Nein, es wird entweder dem Antrag stattgegeben oder von einer Entscheidung abgesehen.

Wie ist zu tenorieren?


Wie im Zivilurteil.

Aus welchen Gründen kann von einer Entscheidung abgesehen werden?


1. sachliche Gründe
- keine Verurteilung des Angeklagten
- Unzulässigkeit des Antrags
- Unbegründetheit des Antrags

2. prozesswirtschaftliche Gründe, zB fehlende Einigung zur Erledigung

Kann für das Adhäsionsverfahren Prozesskostenhilfe gewährt werden?

– Norm

§ 404 Abs. 5 StPO:
Ja.

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