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Was ist das Ziel des Adhäsionsverfahrens? |
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Es soll dem Verletzten einer Straftat ermöglichen, seine aus der Straftat resultierenden zivilrechtlichen vermögensrechtlichen Ansprüche im Strafverfahren unabhängig von der Höhe des Streitwertes geltend zu machen. |
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Nur wann kann ein Adhäsionsverfahren durchgeführt werden? |
- Form |
§§ 403, 404 StPO: |
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Kann im Adhäsonsverfahren auch eine negative Entscheidung über den Anspruch ergehen? |
– Norm |
§ 406 I StPO: |
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Wie ist zu tenorieren? |
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Wie im Zivilurteil. |
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Aus welchen Gründen kann von einer Entscheidung abgesehen werden? |
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1. sachliche Gründe |
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Kann für das Adhäsionsverfahren Prozesskostenhilfe gewährt werden? |
– Norm |
§ 404 Abs. 5 StPO: |