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Alle Karteikarten zur Anklageschrift auf einen Blick!

Wo ist der notwendige Inhalt der Anklageschrift normiert?
Wo in Einzelheiten ergänzt?

– Normen

In § 200 StPO.

Ergänzt wird diese Norm durch die Nr. 110-112 RiStBV.

Woraus setzt sich die Anklage zusammen?

– Merkposten (5)

1. Anklagesatz, § 200 I S. 1 StPO
2. Beweismittel, Nr. 111 RiStBV
3. Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen, Nr. 110 II g RiStBV
4. Gericht der Hauptverhandlung, §§ 200 I S. 2, 199 I StPO
5. Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens, § 199 II StPO

Was enthält der Anklagesatz?

– Norm
– Merkposten (3)

§ 200 I S. 1 StPO:
1. Die Person des Angeschuldigten (Rubrum)
2. die ihm zu Last gelegte Tat
3. anzuwendende Strafvorschriften

Warum ist der Anklagesatz von großer Bedeutung?

– Merkposten (3)

1. § 243 III S. 1 StPO: Er wird in der Hauptverhandlung verlesen.
2. §§ 155 I, 264 StPO: Nur die in der Anklage bezeichnete Tat ist Gegenstand der Urteilsfindung
3. UU kann das AG im Urteil auf den Anklagesatz verweisen, § 267 IV S. 1 StPO

Welchen Zweck hat der Anklagesatz für den Angeschuldigten?

– Norm

Nr. 110 I RiStBV:
Er soll den Gegenstand der Untersuchung und Urteilsfindung anschaulich und für den Angeschuldigten verständlich darstellen und von anderen geschichtlichen Vorgängen abgrenzen.

Nur welche Beweismittel sollen in der Anklageschrift aufgeführt werden?

– Norm

Nr. 111 RiStBV:
Solche, die für die Aufklärung des Sachverhalts und die Beurteilung der Persönlichkeit des Beschuldigten erheblich sind.

Was sind die wesentlichen Ergebnisse der Ermittlungen?

– Norm

Nr. 110 RiStBV:
Darstellung des Ermittlungsergebnisses
Umstände, die für die Strafbemessung, die Strafaussetzung, zur Bewährung, die Verwarnung mit Strafvorbehalt, das Absehen von Strafe, die Nebenstrafe und die Nebenfolgen von Bedeutung sein können.

Wann kann auf die Darstellung des wesentlichen Ergebnisses verzichtet werden?

– Norm
– Merkposten (2)

1. § 200 II S. 2 StPO:
Anklage zum Strafrichter
2. Bearbeitervermerk in Klausuren.

Welche Angaben zur Person sind nach Nr. 110 II und IV RiStBV anzugeben?

– Merkposten (3)

1. Familienname, Vornamen, Beruf, etc.
2. Verteidiger
3. Ort und Dauer der Haft

Wie sind die Angaben zur Person zu formulieren, wenn die Person in Untersuchungshaft ist?

– Beispiel

“Der ... (Personalie)- vorläufig festgenommen am ... und aufgrunde des Haftbefehls des AG ... vom ... (..GS../..) seit ... in Untersuchungshaft in der JVA ..., nächster Haftprüfungstermin gem. § 117 V StPO am ..., gem. § 121 StPO am ...

Was tut die Praxis in der Anklageschrift, wenn sich der Angeschuldigte in Haft befindet?


Sie setzt einen Vermerk “Haft!” über die Anschrift des Gerichts.

Sind Vorstrafen bereits bei den Angaben zur Person aufzuführen?

– Norm

Problematisch nach § 243 IV S. 3 StPO:
Üblich sind Formulierungen wie “nicht vorbestraft”, “nicht einschlägig vorbestraft” oder “(mehrfach) einschlägig vorbestraft”.

Was muss im Rahmen der “Tat” iSd § 200 I S. 1 StPO angegeben werden?

– Merkposten (8)

1. Klarstellende Angaben
2. Zeit und Ort der Tatbegehung
3. Abstrakter Tatbestand
4. Konkreter Tatbestand
5. Anzuwendene Strafvorschriften
6. Strafantrag gestellt / öffentliches Interesse bejaht
7. Hinweise auf Nebenfolgen
8. Hinweis auf ausgeschiedene Gesetzesverletzungen

Was sind Beispiele für ergänzende Angaben?


“als verantwortlicher Jugendlicher”
“als Heranwachsender”
“durch dieselbe Handlung”, § 52 StGB
“durch ... Straftaten”
“gemeinschaftlich mit dem Angeschuldigten”; § 25 II StGB
“entweder ... oder ...”

Wie sind Zeit und Ort der Tatbegehung zu kennzeichnen? Wovon hängt dies ab?


So, dass keine Unklarheit darüber möglich ist, welche Handlungen dem Angeschuldigter zur Last gelegt werden.

Es hängt davon ab, wie wahrscheinlich es ist, dass der Angeschuldigte in der Zeit weitere Straftaten gleicher Art verübt haben könnte.

Was ist anzugeben bei einer Vielzahl nicht näher individualisierbaren Handlungen?


Die Höchstzahl, bzw. Mindestzahl, der Taten.

Wie ist die Tatbegehung zu beschreiben, wenn der genaue Zeitpunkt nicht bekannt ist?


Es muss ein Zeitraum angegeben werden und die Tat muss durch Objekt oder Begehungsweise näher konkretsiert werden.

Ist die Angabe “in nicht rechtsverjährter Zeit” bestimmt genug?


Nein, denn sie zeigt an, dass der frühestmögliche Tatzeitpunkt nicht bekannt ist und der Eintritt der Verfolgungsverjährung nicht sicher ausgeschlossen werden kann.

Welche Angabe genügt bei mehreren Tatorten?


“in (der Nähe von) S und anderen Orten”

Was wird im Anschluss an die Schilderung von Zeit und Ort wiedergegeben?

– Norm

§ 200 I StPO:
“Die gesetzlichen Merkmale der Tat”, dh der Gesetzeswortlaut bezüglich der angeklagten Delikte.

Ist bei der Bezeichnung der gesetzlichen Tat der gesamte Tatbestand aufzuführen?


Nein, sondern nur der zutreffende Teil, insbesondere bei Tatbeständen mit mehreren Begehungsformen.

Sind auch ungeschriebene Tatbestandsmerkmale und allgemeine Verbrechensmerkmale aufzuführen?


Nein.

Wo ist geregelt, dass Bestimmungen des AT in vereinfachter Form aufgenommen werden?

– Norm
– Beispiel

Nr. 110 2 c RiStBV:
“durch Unterlassen” (§ 13 StGB)
“im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit” (§ 21 StGB)
“versucht zu haben, ...” (§22 StGB)
“gemeinschaftlich handelnd” (§ 25 II StGB)
“ein anderen angestiftet zu haben” (§ 26 StGB)
“einem anderen zur Begehung ... Hilfe geleistet zu haben.” (§ 27 StGB)

Was ist zu schreiben, wenn der Angeschuldigte einen Tatbestand mehrmals erfüllt hat?

– Beispiele

“in ... Fällen”
“drei Menschen an der Gesundheit geschädigt”

Wie werden gesetzliche Qualifizierungen des Grundtatbestandes eingeführt?

– Beispiel

Mit der Einleitung “und zwar” oder im Nebensatz mit “wobei”

“... wobei ein anderer Täter eine Waffe bei sich führte.”

Sind auch die gesetzlichen Merkmale einer Strafzumessungsregel in den Anklagesatz aufzunehmen?


Str:
(-): § 200 I S. 1 StPO soll den Verfahrensgegenstand festlegen
(+): Verständnis des Angeschuldigten

Was geschieht im Rahmen des konkreten Tatbestandes?`


Die gesetzlichen Merkmale der dem Angeschuldigten zur Last gelegten Tat werden durch die Beschreibung des konkreten Tatgeschehens ausgefüllt.

Wie genau muss die Subsumtion erfolgen?


Den Angeschuldigten muss es möglich sein, den Subsumtionsvorgang der Staatsanwaltschaft nachzuvollziehen und Art und Umfang der strafrechtlichen Sanktion zu erkennen.

Wie erfolgt die Konkretisierung in Niedersachen?


“Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt: ..” oder
“indem er wie folgt handelte: ...”

Was empfiehlt sich bei Serientaten?


Die Formulierunge eines für alle Fälle passenden Obersatzes und eine knappe Bezeichnung der einzelnen Vorwürfe.

Was muss bei der Konkretisierung beachtet werden?

– Merkposten (5)

1. Die Schilderung muss den gesetzlichen Merkmalen entsprechen.
2. vorsätzliche oder fahrlässige Begehungsweise
3. subjektive TB-Elemente muss konkretisiert werden
4. Zeitform: Imperfekt
5. ungeschriebene Merkmale und Regelbeispiele sind anzugeben.

Welche Strafvorschriften sind am Ende des Anklagesatzes anzuführen?


1. Strafrecht AT und BT
2. mitzuverfolgende Ordnungswidrigkeiten

Welche Normen aus dem JGG werden genannt, welche der StPO insbesondere nicht?

– Merkposten(2/1)

1. §§ 1, 3 ff JGG bei Jugendlichen
2. §§ 1, 105 ff JGG bei Heranwachsenden

Nicht genannt werden wegen § 31 JGG die §§ 52, 53 StGB.

In welcher Reihenfolge werden die Vorschriften aufgeführt?

– Merkposten (4)

1. BT vor AT
2. StGB vor Nebengesetzen
3. schwerere vor leichteren

sonst: Paragrafenreihenfolge

Was verlangt Nr. 110 II c RiStBV?


Die “Nennung der Umstände, welche die Anordnung einer Maßnahme (§ 11 I Nr. 1 StGB) rechtfertigen”.

Der Angeschuldigte soll umfassend informiert werden, auf welche Rechtsfolgen er sich einstellen muss.

Wie beginnt die Anklageschrift?

– Merkposten (2)

1. Mit der Bezeichnung der absendenden Behörde und dem staatsanwaltschafltichen Aktenzeichen am linken Rand.
2. Am rechten Rand sind Ort und Datum zu vermerken.

Wie ist das zuständige Gericht zu bezeichnen?


Anhand der Anschrift und des zuständigen Spruchkörpers.

Was kann zwischen der Anschrift des Gerichts und der eigentlichen Überschrift der Klage auftauchen?

– Normen

Nr. 110 IV RiStBV:
Angaben zur Untersuchungs- oder Strafhaft:

Hiermit zu verbinden sind im Falle der Untersuchungshaft die haftprüfungstermine gem: § 117 V und § 121 II StPO.

Wie ist die Anklage zu überschreiben?


Mit einem zentrierten:

Anklageschrift

Wie sind mehrere Beschuldigte zu nummerieren?


Arabisch.

Wo wird eine Strafverfolgungsbeschränkung gem. § 154a StPO bereits erwähnt?

– Norm
– Beispiel

Nr. 110 II e) RiStBV:
Bereits im überleitenden Teil:

“wird - unter Beschränkung nach § 154s I Nr. 1 StPO in bezug auf den Vorwurf des versuchten Betruges und der Urkundenfälschung - angeklagt:”

Wie sind Zeiten und Orte von Taten anzugeben, wenn sich die Begehung über einen längeren Zeitraum streckt?

– Beispiel

Um den Anklagesatz nicht zu überfrachten können zusammenfassende Angaben gemacht werden. Erforderlich ist, dass die Zuständigkeit des Gerichts erkennbar bleibt:

“In der Zeit vom 13.06.1997 bis 4.12.1997 in Duisburg und andernorts ...”

Wie wird tateinheitliches Zusammentreffen in der Anklageschrift dargestellt?

– Merkposten (2)

1. Durch die Formulierung: “Durch dieselbe Handlung” und
2. Kennzeichnung der einzelnen Straftatbestände durch kleine Buchstaben

Wie wird tatmehrheitliches Zusammentreffen in der Anklageschrift dargestellt, wenn unterschiedliche Taten vorliegen?

– Merkposten (2)

1. durch die Wendung “durch ... selbständige Handlungen” und
2. arabische Ziffern in zeitlicher Abfolge

Wie ist tatmehrheitliches Zusammentreffen in der Anklageschrift darzustellen, wenn ein Tatbestand mehrmals verwirklicht wurde? Wie Tateinheitliches?

– Beispiele

1. “in ... Fällen”
2. Nennung der Zahl der Tatobjekte (“drei andere Personen körperlich misshandelt zu haben”

Wie wird die Beteiligung mehrere Personen gegliedert?


Durch römische Ziffern.

Wie werden Qualifizierungen in den abstrakten Tatbestand aufgenommen?


Durch die Einleitung “wobei.”

Nur was findet Einzug in die Konkretisierung?


Nur die Merkmale, welche zur Ausfüllung des Tatbestandes erforderlich sind.

Wie wird die Konkretisierung eingeleitet?


“Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt:”

Was ist im Tatbestand neben den Tatmerkmalen aufzuführen?

– Merkposten (2)

Umstände, welche für die Strafzumessung von Bedeutung sein können, wie zB:
1. verursachte Tatfolgen
2. Verhalten des Täters nach der Tat

Sind Zeugen, welche im Tatgeschehen eine Rolle spielen, bereits in der Konkretisierung als Zeugen zu bezeichnen?


Nein, da ihre Zeugeneigenschaft erst im Beweismittelkatalog deutlich wird.

In welcher Reihenfolge sind die anzuwendenden Strafvorschriften aufzuführen?

– Merkposten (3)

1. BT in aufsteigender Linie
2. AT in aufsteigender Linie
3. Normen aus Nebengesetzen

Welche Angaben kommen zwischen den anzuwendenden Normen und den Beweismitteln?

– Beispiele (3)

Weitere Angaben, zB:
1. Strafantrag
2. Entziehung der Fahrerlaubnis
3. Einziehung

Nur welche Beweismittel sind aufzuführen?

– Norm

Nr. 111 I RiStBV:
Nur diejenigen, die für die Aufklärung des Sachverhalts und die Beurteilung der Persönlichkeit des Angeschuldigten erforderlich sind.

In welcher Reihenfolge werden die Beweismittel aufgenommen? Nummerierung?

– Merkposten (5)

I. Einlassung des Angeschuldigten
II. Zeugen
1. ...
2. ...
III. Sachverständige
IV. Urkunden
V. Gegenstand des Augenscheins

Wo sind beigezogene Akten bei den Beweismitteln zu erwähnen?


Bei den Urkunden oder unter einer eigenen Überschrift.

Welche Zeuge ist zu benennen, wenn mehrere Zeugen die Tat wahrgenommen haben?

– Norm

Nr. 111 II RiStBV:
Derjenige Zeuge, der die Tatvorgänge am zuverlässigsten wiedergeben dürfte.

Kann ein Protokoll über eine polizeiliche Vernehmung als Urkunde eingebracht werden?


Nein.

Wann werden Sachverständige nicht bei den Sachverständigen aufgeführt?


Wenn ihr Gutachten über den § 256 StPO in den Prozess eingeführt wird.

Welcher Antrag ist in der Klausur in jedem Falle zu stellen?

– Normen
– Merkposten (2)

1. § 199 I StPO:
Den Antrag, das Hauptverfahren zu eröffnen.
2. Nr. 110 III RiStBV:
Gericht und Spruchkörper, vor welchem die Eröffnung erfolgen soll.

Wozu sind häufig weiter Anträge zu stellen?

– Beispiele (4)

1. “gegen den Angeschuldigten ... gem. § 112 II StPO Haftbefehl zu erlassen.”
2. “hinsichtlich des Angeschuldigten ... die Fortdauer der Untersuchungshaft anzuordnen”
3. “dem Angeschuldigten ... einen Verteidiger zu bestellen, da ein Fall notwendiger Verteidigung nach § 140 I Nr. 2 StPO vorliegt.”
4. “dem Angeschuldigten ... die Fahrerlaubnis nach § 111a StPO vorläufig zu entziehen.”

Womit schließt die Anklageschrift?


Unterschrift und Dienstbezeichnung.

Wie erfolgt die Gliederung bei mehreren Beschuldigten in den Angaben zur Person?


Mit arabischen Ziffern.

Was ist erforderlich, wenn ein Beschuldigter zur Tatzeit minderjährig war?

– Merkposten (2)
– Beispiel

1. Dieses ist zu erwähnen.
2. Die Erziehungsberechtigten sind zu nennen:

“Gesetzliche Vertreter: Eltern Stefan und Stefanie Müller, Sack 13, 38723 Seesen”

Wie werden die gesetzlichen Merkmale der Straftat untergliedert?

– Merkposten (3)

1. Tatkomplexe: I, II, III
2. tatmehrheitliche Handlungen: 1., 2., 3.
3. tateinheitliche Handlungen: a), b), c)

Was wird vor der Nennung des eigentlichen Tatbestandes eingefügt?

– Beispiele

erforderliche zusätzliche Angaben:
“... als Jugendlicher mit Verantwortungsreife”
“... als Heranwachsender”
“... im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit”
“... durch Unterlassen”
“... versucht zu haben”
“... in einem minderschweren Fall”
“... durch dieselbe (... selbständige) Handlung(en)”

Wann kann die Untergliederung in Tatkomplexe entfallen?


Wenn nur ein Angeschuldigter vorliegt und dieses zur Übersichtlichkeit beiträgt.

Abstrakter Tatbestand: 4 Handlungen, eine erfüllt zwei Delikte

– Beispiel

... durch 4 selbstständige Handlungen
1. durch dieselbe Handlung
a) Tatbestand 1
b) Tatbestand 2
2. in zwei Fällen ... TB 3
3. TB 4
4. TB 5

Was ist die Kunst bei der Formulierung des abstrakten Tatbestandes? Wie?

– Beispiele (3)

Das Auskommen möglichst ohne Wiederholungen.
Grundsätzlich ist es daher möglich, zB
- Versuch als Abweichung von Vollendungstat,
- gemeinschaftliche Begehung als Abweichung vom Einzeltäter
- Regelbeispiele eines besonders schweren Falls
zu Vermeidung von Wiederholungen vor- oder nachzustellen.

Wann dürfen gemeinsame Elemente verschiedener Taten nicht vorangestellt werden?

– Beispiel

Wenn es sich um vollkommen selbständige Delikte handelt.

Beispiel: tatmehrheitliche Begehung von Raub und Diebstahl

Tatbestand bei tateinheitlicher Begehung mehrerer Einbruchsdiebstähle - gleichartige Tateinheit

– Beispiel

“ ... in zwei Fällen
jeweils eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht rechtswidriger Zueignung wegzunehmen versucht zu haben, wobei er zur Ausführung der Tat in eine Wohnung einbrach.”

Abstrakter Tatbestand: Tatmehrheitliche Begehung von Betrugsdelikten in Tateinheit mit einer versuchten Urkundenfälschung

– Beispiel

“ ... durch zwei selbständige Handlungen jeweils in der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt hat, dass sie durch Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Irrtum erregte,
und tateinheitlich im zweiten Fall zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde zu gebrauchen versucht hat.”

Tatbestand: Drei Delikte in Tatmehrheit, zweimal das gleiche Delikt


“... durch drei Straftaten
in zwei Fällen (1 und 2) jeweils ...
durch eine weitere Straftat (3) ...”

Wie wird Mittäterschaft angezeigt?

– Beispiel

“... gemeinschaftlich mit dem gesondert verfolgten Heinrich Müller ...”

Abstrakter Tatbestand: §§ 242 und 123 StGB als Mittäter (Tateinheit), § 222 StGB als Nebentäter (Tatmehrheit)


1. gemeinschaftlich
a) § 242 StGB
b) § 123 StGB
2. als Nebentäter § 222 StGB

Wie sind mehrere Beschuldigte im abstrakten Tatbestand grundsätzlich zu nummerieren?

– Grundsatz & Ausnahme

Mit römischen Ziffern.

Haben sie jedoch keine Taten begangen, welche im Verhältnis der Tatmehrheit zueinander stehen, so entfällt diese Gliederung.

Wie ist die Alternative § 315b I Nr. 3 StGB im abstrakten Tatbestand zu formulieren?

– Beispiel

“vorsätzlich der Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt zu haben, dass er einen ähnlichen ebenso gefährlichen Eingriff vornahm und daruch Leib oder Leben eines anderen gefährdete.”

Wie ist der abstrakte Tatbestand beim § 323a StGB zu formulieren, wenn ein Diebstahl begangen wurde?


“sich vorsätzlich durch alkoholische Getränke in einen Rausch versetzt zu haben und in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat, einen Diebstahl nach § 242 I StGB, begangen zu haben, wegen der er nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig gewesen war.”

Wie ist es zu formulieren, wenn der Angeschuldigte zu einem Diebstahl beigeholfen hat?

– Beispiel

“ ...vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtwidriger Tat - nämlich einem Diebstahl - Hilfe geleistet zu haben.”

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