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Wo ist der notwendige Inhalt der Anklageschrift normiert? |
– Normen |
In § 200 StPO. |
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Woraus setzt sich die Anklage zusammen? |
– Merkposten (5) |
1. Anklagesatz, § 200 I S. 1 StPO |
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Was enthält der Anklagesatz? |
– Norm |
§ 200 I S. 1 StPO: |
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Warum ist der Anklagesatz von großer Bedeutung? |
– Merkposten (3) |
1. § 243 III S. 1 StPO: Er wird in der Hauptverhandlung
verlesen. |
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Welchen Zweck hat der Anklagesatz für den Angeschuldigten? |
– Norm |
Nr. 110 I RiStBV: |
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Nur welche Beweismittel sollen in der Anklageschrift aufgeführt werden? |
– Norm |
Nr. 111 RiStBV: |
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Was sind die wesentlichen Ergebnisse der Ermittlungen? |
– Norm |
Nr. 110 RiStBV: |
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Wann kann auf die Darstellung des wesentlichen Ergebnisses verzichtet werden? |
– Norm |
1. § 200 II S. 2 StPO: |
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Welche Angaben zur Person sind nach Nr. 110 II und IV RiStBV anzugeben? |
– Merkposten (3) |
1. Familienname, Vornamen, Beruf, etc. |
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Wie sind die Angaben zur Person zu formulieren, wenn die Person in Untersuchungshaft ist? |
– Beispiel |
“Der ... (Personalie)- vorläufig festgenommen am ... und aufgrunde des Haftbefehls des AG ... vom ... (..GS../..) seit ... in Untersuchungshaft in der JVA ..., nächster Haftprüfungstermin gem. § 117 V StPO am ..., gem. § 121 StPO am ... |
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Was tut die Praxis in der Anklageschrift, wenn sich der Angeschuldigte in Haft befindet? |
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Sie setzt einen Vermerk “Haft!” über die Anschrift des Gerichts. |
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Sind Vorstrafen bereits bei den Angaben zur Person aufzuführen? |
– Norm |
Problematisch nach § 243 IV S. 3 StPO: |
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Was muss im Rahmen der “Tat” iSd § 200 I S. 1 StPO angegeben werden? |
– Merkposten (8) |
1. Klarstellende Angaben |
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Was sind Beispiele für ergänzende Angaben? |
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“als verantwortlicher Jugendlicher” |
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Wie sind Zeit und Ort der Tatbegehung zu kennzeichnen? Wovon hängt dies ab? |
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So, dass keine Unklarheit darüber möglich ist,
welche Handlungen dem Angeschuldigter zur Last gelegt werden. |
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Was ist anzugeben bei einer Vielzahl nicht näher individualisierbaren Handlungen? |
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Die Höchstzahl, bzw. Mindestzahl, der Taten. |
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Wie ist die Tatbegehung zu beschreiben, wenn der genaue Zeitpunkt nicht bekannt ist? |
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Es muss ein Zeitraum angegeben werden und die Tat muss durch Objekt oder Begehungsweise näher konkretsiert werden. |
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Ist die Angabe “in nicht rechtsverjährter Zeit” bestimmt genug? |
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Nein, denn sie zeigt an, dass der frühestmögliche Tatzeitpunkt nicht bekannt ist und der Eintritt der Verfolgungsverjährung nicht sicher ausgeschlossen werden kann. |
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Welche Angabe genügt bei mehreren Tatorten? |
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“in (der Nähe von) S und anderen Orten” |
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Was wird im Anschluss an die Schilderung von Zeit und Ort wiedergegeben? |
– Norm |
§ 200 I StPO: |
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Ist bei der Bezeichnung der gesetzlichen Tat der gesamte Tatbestand aufzuführen? |
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Nein, sondern nur der zutreffende Teil, insbesondere bei Tatbeständen mit mehreren Begehungsformen. |
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Sind auch ungeschriebene Tatbestandsmerkmale und allgemeine Verbrechensmerkmale aufzuführen? |
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Nein. |
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Wo ist geregelt, dass Bestimmungen des AT in vereinfachter Form aufgenommen werden? |
– Norm |
Nr. 110 2 c RiStBV: |
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Was ist zu schreiben, wenn der Angeschuldigte einen Tatbestand mehrmals erfüllt hat? |
– Beispiele |
“in ... Fällen” |
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Wie werden gesetzliche Qualifizierungen des Grundtatbestandes eingeführt? |
– Beispiel |
Mit der Einleitung “und zwar” oder im Nebensatz
mit “wobei” |
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Sind auch die gesetzlichen Merkmale einer Strafzumessungsregel in den Anklagesatz aufzunehmen? |
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Str: |
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Was geschieht im Rahmen des konkreten Tatbestandes?` |
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Die gesetzlichen Merkmale der dem Angeschuldigten zur Last gelegten Tat werden durch die Beschreibung des konkreten Tatgeschehens ausgefüllt. |
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Wie genau muss die Subsumtion erfolgen? |
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Den Angeschuldigten muss es möglich sein, den Subsumtionsvorgang der Staatsanwaltschaft nachzuvollziehen und Art und Umfang der strafrechtlichen Sanktion zu erkennen. |
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Wie erfolgt die Konkretisierung in Niedersachen? |
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“Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt: ..”
oder |
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Was empfiehlt sich bei Serientaten? |
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Die Formulierunge eines für alle Fälle passenden Obersatzes und eine knappe Bezeichnung der einzelnen Vorwürfe. |
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Was muss bei der Konkretisierung beachtet werden? |
– Merkposten (5) |
1. Die Schilderung muss den gesetzlichen Merkmalen
entsprechen. |
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Welche Strafvorschriften sind am Ende des Anklagesatzes anzuführen? |
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1. Strafrecht AT und BT |
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Welche Normen aus dem JGG werden genannt, welche der StPO insbesondere nicht? |
– Merkposten(2/1) |
1. §§ 1, 3 ff JGG bei Jugendlichen |
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In welcher Reihenfolge werden die Vorschriften aufgeführt? |
– Merkposten (4) |
1. BT vor AT |
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Was verlangt Nr. 110 II c RiStBV? |
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Die “Nennung der Umstände, welche die Anordnung
einer Maßnahme (§ 11 I Nr. 1 StGB) rechtfertigen”.
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Wie beginnt die Anklageschrift? |
– Merkposten (2) |
1. Mit der Bezeichnung der absendenden Behörde und dem
staatsanwaltschafltichen Aktenzeichen am linken Rand. |
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Wie ist das zuständige Gericht zu bezeichnen? |
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Anhand der Anschrift und des zuständigen Spruchkörpers. |
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Was kann zwischen der Anschrift des Gerichts und der eigentlichen Überschrift der Klage auftauchen? |
– Normen |
Nr. 110 IV RiStBV: |
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Wie ist die Anklage zu überschreiben? |
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Mit einem zentrierten: |
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Wie sind mehrere Beschuldigte zu nummerieren? |
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Arabisch. |
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Wo wird eine Strafverfolgungsbeschränkung gem. § 154a StPO bereits erwähnt? |
– Norm |
Nr. 110 II e) RiStBV: |
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Wie sind Zeiten und Orte von Taten anzugeben, wenn sich die Begehung über einen längeren Zeitraum streckt? |
– Beispiel |
Um den Anklagesatz nicht zu überfrachten können
zusammenfassende Angaben gemacht werden. Erforderlich ist, dass
die Zuständigkeit des Gerichts erkennbar bleibt: |
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Wie wird tateinheitliches Zusammentreffen in der Anklageschrift dargestellt? |
– Merkposten (2) |
1. Durch die Formulierung: “Durch dieselbe Handlung”
und |
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Wie wird tatmehrheitliches Zusammentreffen in der Anklageschrift dargestellt, wenn unterschiedliche Taten vorliegen? |
– Merkposten (2) |
1. durch die Wendung “durch ... selbständige
Handlungen” und |
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Wie ist tatmehrheitliches Zusammentreffen in der Anklageschrift darzustellen, wenn ein Tatbestand mehrmals verwirklicht wurde? Wie Tateinheitliches? |
– Beispiele |
1. “in ... Fällen” |
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Wie wird die Beteiligung mehrere Personen gegliedert? |
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Durch römische Ziffern. |
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Wie werden Qualifizierungen in den abstrakten Tatbestand aufgenommen? |
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Durch die Einleitung “wobei.” |
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Nur was findet Einzug in die Konkretisierung? |
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Nur die Merkmale, welche zur Ausfüllung des Tatbestandes erforderlich sind. |
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Wie wird die Konkretisierung eingeleitet? |
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“Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt:” |
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Was ist im Tatbestand neben den Tatmerkmalen aufzuführen? |
– Merkposten (2) |
Umstände, welche für die Strafzumessung von
Bedeutung sein können, wie zB: |
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Sind Zeugen, welche im Tatgeschehen eine Rolle spielen, bereits in der Konkretisierung als Zeugen zu bezeichnen? |
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Nein, da ihre Zeugeneigenschaft erst im Beweismittelkatalog deutlich wird. |
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In welcher Reihenfolge sind die anzuwendenden Strafvorschriften aufzuführen? |
– Merkposten (3) |
1. BT in aufsteigender Linie |
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Welche Angaben kommen zwischen den anzuwendenden Normen und den Beweismitteln? |
– Beispiele (3) |
Weitere Angaben, zB: |
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Nur welche Beweismittel sind aufzuführen? |
– Norm |
Nr. 111 I RiStBV: |
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In welcher Reihenfolge werden die Beweismittel aufgenommen? Nummerierung? |
– Merkposten (5) |
I. Einlassung des Angeschuldigten |
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Wo sind beigezogene Akten bei den Beweismitteln zu erwähnen? |
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Bei den Urkunden oder unter einer eigenen Überschrift. |
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Welche Zeuge ist zu benennen, wenn mehrere Zeugen die Tat wahrgenommen haben? |
– Norm |
Nr. 111 II RiStBV: |
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Kann ein Protokoll über eine polizeiliche Vernehmung als Urkunde eingebracht werden? |
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Nein. |
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Wann werden Sachverständige nicht bei den Sachverständigen aufgeführt? |
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Wenn ihr Gutachten über den § 256 StPO in den Prozess eingeführt wird. |
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Welcher Antrag ist in der Klausur in jedem Falle zu stellen? |
– Normen |
1. § 199 I StPO: |
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Wozu sind häufig weiter Anträge zu stellen? |
– Beispiele (4) |
1. “gegen den Angeschuldigten ... gem. § 112 II
StPO Haftbefehl zu erlassen.” |
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Womit schließt die Anklageschrift? |
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Unterschrift und Dienstbezeichnung. |
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Wie erfolgt die Gliederung bei mehreren Beschuldigten in den Angaben zur Person? |
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Mit arabischen Ziffern. |
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Was ist erforderlich, wenn ein Beschuldigter zur Tatzeit minderjährig war? |
– Merkposten (2) |
1. Dieses ist zu erwähnen. |
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Wie werden die gesetzlichen Merkmale der Straftat untergliedert? |
– Merkposten (3) |
1. Tatkomplexe: I, II, III |
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Was wird vor der Nennung des eigentlichen Tatbestandes eingefügt? |
– Beispiele |
erforderliche zusätzliche Angaben: |
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Wann kann die Untergliederung in Tatkomplexe entfallen? |
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Wenn nur ein Angeschuldigter vorliegt und dieses zur Übersichtlichkeit beiträgt. |
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Abstrakter Tatbestand: 4 Handlungen, eine erfüllt zwei Delikte |
– Beispiel |
... durch 4 selbstständige Handlungen |
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Was ist die Kunst bei der Formulierung des abstrakten Tatbestandes? Wie? |
– Beispiele (3) |
Das Auskommen möglichst ohne
Wiederholungen. |
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Wann dürfen gemeinsame Elemente verschiedener Taten nicht vorangestellt werden? |
– Beispiel |
Wenn es sich um vollkommen selbständige Delikte
handelt. |
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Tatbestand bei tateinheitlicher Begehung mehrerer Einbruchsdiebstähle - gleichartige Tateinheit |
– Beispiel |
“ ... in zwei Fällen |
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Abstrakter Tatbestand: Tatmehrheitliche Begehung von Betrugsdelikten in Tateinheit mit einer versuchten Urkundenfälschung |
– Beispiel |
“ ... durch zwei selbständige Handlungen jeweils in
der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu
verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt
hat, dass sie durch Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Irrtum
erregte, |
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Tatbestand: Drei Delikte in Tatmehrheit, zweimal das gleiche Delikt |
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“... durch drei Straftaten |
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Wie wird Mittäterschaft angezeigt? |
– Beispiel |
“... gemeinschaftlich mit dem gesondert verfolgten Heinrich Müller ...” |
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Abstrakter Tatbestand: §§ 242 und 123 StGB als Mittäter (Tateinheit), § 222 StGB als Nebentäter (Tatmehrheit) |
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1. gemeinschaftlich |
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Wie sind mehrere Beschuldigte im abstrakten Tatbestand grundsätzlich zu nummerieren? |
– Grundsatz & Ausnahme |
Mit römischen Ziffern. |
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Wie ist die Alternative § 315b I Nr. 3 StGB im abstrakten Tatbestand zu formulieren? |
– Beispiel |
“vorsätzlich der Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt zu haben, dass er einen ähnlichen ebenso gefährlichen Eingriff vornahm und daruch Leib oder Leben eines anderen gefährdete.” |
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Wie ist der abstrakte Tatbestand beim § 323a StGB zu formulieren, wenn ein Diebstahl begangen wurde? |
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“sich vorsätzlich durch alkoholische Getränke in einen Rausch versetzt zu haben und in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat, einen Diebstahl nach § 242 I StGB, begangen zu haben, wegen der er nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig gewesen war.” |
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Wie ist es zu formulieren, wenn der Angeschuldigte zu einem Diebstahl beigeholfen hat? |
– Beispiel |
“ ...vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtwidriger Tat - nämlich einem Diebstahl - Hilfe geleistet zu haben.” |