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Wo ist die amtliche Sicherstellung von Gegenständen im Rahmen eines Strafverfahrens geregelt? |
– Normen |
In den §§ 94 ff (Beschlagnahme), 111b ff (Sicherstellung) StPO. |
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Was kann Gegenstand einer Sicherstellung sein? |
– Merkposten (3) |
1. Beweismittel |
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Was setzt die Sicherstellung von Beweismitteln voraus? Verdachtsstufe? |
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Die nicht fernliegende Möglichkeit, dass der Gegenstand
als Beweismittel für die Untersuchung bedeutsam werden
kann. |
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Wozu dient die Sicherstellung von Beweismitteln? |
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Der Verfahrenssicherung durch Vermeidung von Beweisverlusten. |
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Wann können Gegenstände nach § 111b StPO sichergestellt werden? |
– Merkposten (2) |
Wenn Gründe für die Annahme vorliegen, dass die
Voraussetzungen für ihren |
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Was sind die Voraussetzungen des Verfalls? |
– Norm |
§ 73 I StGB: |
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Was sind die Voraussetzung einer Einziehung? |
– Norm |
§ 74 StGB: |
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Wozu dient die Beschlagnahme von Gegenständen, die dem Verfall oder der Einziehung unterliegen? |
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1. Der Durchsetzung staatlicher Ansprüche |
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Was setzt der § 111b I StPO bezüglich des Tatverdachts vorraus? |
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Ein Anfangsverdacht genügt, §§ 111b I, 111o I
StPO. |
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Warum ist eine Sicherstellung von Führerscheinen möglich? Was spricht dagegen? |
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§ 69 III S. 2 StGB: Sie unterliegen der
Einziehung. |
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Wie erfolgt die Sicherstellung bei Verfalls- oder Einziehungsgegenständen? |
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Stets durch Beschlagnahme, ggf. nach vorangegangener Durchsuchung. |
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Wie erfolgt die Sicherstellung von Beweismitteln und Führerscheinen? |
– Norm |
§ 94 I StPO: |
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Welche Wege sind bei der amtlichen Verwahrung zur Erlangung einer Sache vorgesehen? |
– Merkposten (3) |
1. gewahrsamlose oder freiwillig herausgegebene Sachen: |
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Woran knüpft die Pflicht eines Dritten zur Herausgabe eines Gegenstandes an? |
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An die Zeugenpflicht. |
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Welche Zwangsmittel können gegen die Person, die nach § 95 I StPO zur Herausgabe verpflichtet ist, angewendet werden? |
– Norm |
§§ 95 II, 70 I StPO: |
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In welchen zwei Verfahrensstufen gliedert sich die Beschlagnahme? |
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1. Anordnung |
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Wer ist zur Anordnung der Beschlagnahme berechtigt? |
– Merkposten (2) |
1. Der Richter |
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Was muss vor der Beschlagnahme grundsätzlich erfolgen? Aber? |
– Norm |
Eine Anhörung |
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Wer führt die Beschlagnahme wie durch? |
– Normen |
Die Staatsanwaltschaft oder ihre Hilfsbeamten, §§ 36
II, 111f StPO. |
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Welche beiden Wirkungen hat die Beschlagnahme? |
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1. ö-r Verwahrungsverhältnis unter dem Schutz von §
133 StGB |
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Wo sind Sondervorschriften bezüglich der Beschlagnahme zu finden? |
– Merkposten (4) |
1. §§ 111m, 111n StPO iVm NPresseG: Druckwerke |