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Alle Karteikarten zur Durchsuchung auf einen Blick!

Welche beiden Arten von “Beteiligten” sind bei der Zulässigkeit einer Durchsuchung zu unterscheiden?


1. Verdächtige
2. Unverdächtige

Welche beiden Durchsuchungszwecke sind zu unterscheiden?


1. Ergreifungsdurchsuchung
2. Ermittlungsdurchsuchung

Wozu dient die Ergreifungsdurchsuchung?


Sie soll das Auffinden und Ergreifen des Verdächtigen ermöglichen.

Was bezweckt die Ermittlungsdurchsuchung?

– Merkposten (2)

1. Auffinden versteckter Gegenstände, die der Beschlagnahme unterliegen
2. Auffinden der Spuren einer strafbaren Handlung, zB Fingerabdruck, Blutspur etc.

Was sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Durchsuchung?

– Merkposten (3)

1. Tatverdacht
2. Auffindungsvermutung und -wahrscheinlichkeit
3. Verfahren

Welcher Tatverdacht ist für eine Durchsuchung erforderlich?


Ein einfacher Tatverdacht iSd §§ 152 II, 160 I StPO.

Wie groß muss die Auffindungswahrscheinlichkeit beim
1. Verdächtigen
2. Unverdächtigen
sein?

– Normen

1. § 102 StPO:
Bei Verdächtigen genügt die Vermutung
2. § 103 StPO:
Beim Unverdächtigen müssen konkrete Tatsachen vorliegen, dass sich die gesuchte Person oder Sache in seinen Räumen befindet.

Wer ist für die Anordnung, wer für die Durchführung einer Durchsuchung zuständig?

– Normen

1. § 105 I StPO:
Der Richter, bei Gefahr im Verzug der Staatsanwalt
2. §§ 105 II, 106 StPO:
Staatsanwaltschaft oder ihre Hilfsbeamten.

Worauf darf sich die Durchsuchung nur beziehen?

– Norm

Arg. § 108 I StPO:
Auf Gegenstände, die mit der den Gegenstand des Verfahrens bildenden Tat in Beziehung stehen.

Was ist die Folge, wenn die im richterlichen Durchsuchungsbeschluss festgelegte Beschränkung unbeachtet bleibt und planmäßig andere Beweismittel erlangt werden? Wie verwertbar?


Es handelt sich nicht um Zufallsfunde iSd § 108 StPO.
Die Verwertbarkeit hängt dann von einer Interessenabwägung ab.

Was ist bei einer Durchsuchung zur Nachtzeit zu beachten?

– Norm

§ 104 StPO:
Sie ist nur eingeschränkt zulässig.

Was ist beim Auffinden von Papieren zu beachten?

– Norm

§ 110 StPO:
Ihre Durchsuchung steht der Staatsanwalt zu, wenn der Inhaber die Durchsicht durch die Polizei nicht genehmigt.

Dann müssen die Beamten die Papiere in einem Umschlag versiegeln und dem Staatsanwalt übergeben.

Was sind Kontrollstellen?

– Norm

§ 111 StPO:
ZB eine Straßensperre, an welcher in Folge schwerer Verbrechen jeder verpflichtet ist, seine
1. Identität feststellen zu lassen und
2. mitgeführte Sachen durchsuchen zu lassen.

Gibt es eine Sondervorschrift für Razzien?


Nein, es kommen lediglich die §§ 102 ff StPO, §§ 112 StPO, § 127 StPO und §§ 163b, c StPO in Betracht.

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