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Wann liegt eine Tat im prozessualen Sinne vor? |
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Wenn sich das Geschehen als einen einheitlichen geschichtlichen Vorgang darstellt. |
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Wann erfolgt die Einstellung nach § 170 II StPO? |
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Wenn die Ermittlungen nicht genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage iSd § 170 I StPO geben. |
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Welche Einstellungen gibt es? |
– Merkposten (9) |
1. § 170 II StPO |
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Wann ist dem Einstellungbescheid an den Antragsteller nach § 170 II StPO eine Rechtsmittelbelehrung beizufügen? |
– Norm |
Wenn es sich bei dem Antragsteller um den Verletzten handelt, § 171 S. 2 StPO. |
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Wann ist eine Teileinstellung nach § 170 II StPO möglich? |
– Merkposten (2) |
1. Wenn es sich um mehrere Taten im prozessualen Sinne geht
und |
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Wann und wie ist der Beschuldigte im Rahmen einer Einstellung nach § 170 II StPO zu belehren? |
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In der Einstellungsnachricht nach StrEG, wenn eine Strafverfolgungsmaßnahme vorlag. |
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Welche Möglichkeit hat der Staatsanwalt, wenn das Verhalten des Täters lediglich eine OWi darstellt? |
– Norm |
§ 43 OWiG: |
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Wo ist die Wertgrenze des geringen Schadens iSd § 153 I StPO? |
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Wie beim § 248a StGB: Ca 25 - 50 Euro. |
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Wann ist eine Einstellung nach § 153a StPO gerechtfertigt? |
– Formulierungsbeispiel |
Wenn die Schuld des Täters gering ist und Auflagen und Weisungen geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen. Hierfür spricht ... |
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Wann ist eine Einstellung nach § 154 I StPO gerechtfertigt? |
– Formulierungsbeispiel |
Es ist angebracht, das Verfahren gegen A gem. § 154 I StPO vorläufig einzustellen, soweit es den Vorwurf der Körperverletzung betrifft. Insofern würde die zu erwartende Strafe bei der Gesamtstrafenbildung nicht mehr beträchtlich ins Gewicht falle; der Prozessstoff wird reduziert. |
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Bedarf es im Rahmen des § 154a I StPO eines Bescheides an den Anzeigenden? |
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Nein, da nur ein einzelnes Delikt innerhalb einer prozessualen Tat ausgeklammert wird. |
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Einstellung nach § 45 JGG |
– Formulierungsbeispiel |
Die Tatbegehung spricht für eine geringe Schuld des Beschuldigten. Ein Absehen von der Verfolgung nach § 45 JGG erscheint sachgerecht. |
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Bedarf es einer förmlichen Einstellungsverfügung, wenn der Beschuldigte verstirbt? |
– Grundsatz & Ausnahme |
Keine förmliche Einstellungsverfügung hinsichtlich des Beschuldigten A, da selbständige Beendigung des Verfahrens. Mitteilung von Erledigung an den Anzeigenden B. Es bedarf keiner Rechtmittelbelehrung, da ein Klageerzwingungsverfahren nicht eingeleitet werden kann. |