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Alle Karteikarten zum Haftbefehl auf einen Blick!

Was ist der Haftbefehl?

– Norm

§ 114 I StPO:
Die schriftliche richterliche Anordnung der U-Haft des Beschuldigten.

Welche Haftbefehle sind nicht mit dem Untersuchungshaftbefehl zu verwechseln?

– Merkposten (2)
– Normen

1. Vollstreckungshaftbefehl: §§ 457 I, 451 I, 449 StPO: von der Staatsanwaltschaft gegen rechtskräftig Verurteilte, die ihre Strafe nicht antreten oder flüchtig sind.
2. Sicherungshaftbefehl: § 453c StPO: von eine Gericht erlassen gegen rechtskräftig Verurteilte, deren Strafausetzung zur Bewährung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit widerrufen wird.

Was sind die Voraussetzungen für einen Haftbefehl?

– Merkposten (3)

1. § 112 I StPO: dringender Tatverdacht
2. §§ 112 II, III, 112a StPO: Haftgrund
3. §§ 112 I S. 2, 113 StPO: Verhältnismäßigkeit

Wann ist ein dringender Tatverdacht iSd § 112 I StPO gegeben?


Wenn nach dem gesamten bisherigen Ermittlungsergebnis eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beschuldigte die Tat als Täter oder Teilnehmer schuldhaft begangen hat.

Was sind Haftgründe im Rahmen des Untersuchungshaftbefehls?

– Merkposten (4)
– Normen

1. § 112 II Nr. 1, 2 StPO: Flucht oder Fluchtgefahr
2. § 112 II Nr. 3 StPO: Verdunklungsgefahr
3. § 112 III StPO: Schwere der Tat
4. § 112a I Nr. 1 StPO: Wiederholungsgefahr bei Sittlichkeitsverbrechen

Wann besteht Fluchtgefahr?


Wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die es nach kriminalistischer Erfahrung Erfahrung naheliegen lassen, dass sich der Beschuldigte durch Abwesenheit dem Verfahren entziehen will.

Was sind Anhaltspunkte, die die Fluchtgefahr nahelegen?

– Beispiele

- kein fester Wohnsitz
- keine Familienbindung
- ungeregeltes Arbeitsverhältnis
- hohe Strafverwartung

Wann liegt Verdunklungsgefahr vor?


Wenn der Beschuldigte erkennbar durch aktive Handlungen unlauter auf die Integrität der Beweismittel einwirken will und die Ermittlungen dadurch objektiv gefährdet werden.

Wann kann insbesondere keine Verdunklungsgefahr mehr vorliegen?


Wenn der Schuldnachweis bereits gesichert ist.

Wann ist ein Haftbefehl aufgrund der Schwere der Tat zulässig?

– Merkposten (2)

Bei
1. Vorliegen eines der aufgezählten Verbrechen des § 112 III StPO
2. Vorliegen eines anderen Haftgrundes darf nicht ausgeschlossen sein

Warum stellt der § 112a StPO einen Fremdkörper im Haftrecht dar?


Er ermöglich Präventivmaßnahmen und ermöglicht eine unzulässige “Verdachtsstrafe.”

Was ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zu prüfen?


Ob der Verhaftungszweck auch auf eine schonendere Art und Weise zu erreichen ist, zB Ablieferung des Reisepasses, Anstaltsbehandlung bei Sittlichkeitsdelikten.

Was ist eine “Überhaft”? Ist sie zulässig?


Eine Überhaft ist gegeben, wenn der Richter einen Haftbefehl erlässt, obwohl sich der Beschuldigte bereits in Haft befindet.

Erlischt die erste Haft, so kann der Beschuldigte wegen des zweiten Haftbefehls weiter festgehalten werden.

Dieses ist zulässig.

Wer ist der Haftrichter?

– Merkposten (2)

1. Vor der Erhebung der Klage: Ermittlungsrichter, §§ 125 I, 7 ff StPO.
2. Nach Erhebung der Klage: Das befasste Gericht, § 125 II StPO

Wie wird der Haftbefehl vollstreckt?

– Zuständigkeit
– Norm

§ 36 II StPO:
Durch Verhaftung durch die Staatsanwaltschaft, welche sich ihrer Hilfsbeamten, § 152 GVG, oder der Polizei, § 161 StPO bedienen wird.

Was geschieht nachdem der Beschuldigte aufgrund eines Haftbefehls ergriffen wurde?


§§ 115, 115a StPO:
Er ist dem Richter vorzuführen.

Welche Rechtsbehelfe kann die Staatsanwaltschaft einlegen, wenn der Erlass eines Haftbefehls abgelehnt oder sofort Haftverschonung angeordnet wird?

– Normen
– Merkposten (2)

1. Beschwerde nach §§ 304, 305 StPO
2. ggf weitere Beschwerde nach § 310 StPO

Welche Rechtsbehelfe kann der Beschuldigte gegen den Haftbefehl einlegen?

– Merkposten (2)
– Normen

1. Haftbeschwerde, §§ 304 ff StPO
2. Haftprüfung in der U-Haft, §§ 117 ff StPO

Was sind mildere Mittel, die statt der Haft in Frage kommen?

– Norm

§ 116 I StPO:
Meldepflicht, Hausarrest, Sicherheitsleistung

Was kommt statt der Haft bei Verdunkelungsgefahr in Frage?

– Norm

§ 116 II StPO:
Die Anweisung, mit bestimmten Personen keinen Kontakt aufzunehmen.

Welche Gründe können zur Aufhebung des Haftbefehls führen?

– Merkposten (5)

1. § 120 I S. 1 1. Alt. StPO: Wegfall der Haftvoraussetzungen
2. ... 2. Alt. StPO: weitere U-Haft steht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache
3. § 120 I S. 2 StPO: Freispruch, Nichteröffnung oder endgültige Verfahrenseinstellung
4. § 120 III StPO: Antrag der StA im Ermittlungverfahren
5. § 121 I StPO: sechsmonatige U-Haft wegen “derselben Tat”

Wann steht die weitere U-Haft außer Verhältnis zu der zu erwartenden Strafe?


Wenn zB bereits die Haftdauer die mutmaßliche Strafdauer überschreitet.

Was ist die Besonderheit des § 120 III StPO?


Der Richter ist an die Entschließung der Staatsanwaltschaft gebunden.

Wann ist eine U-Haft auch über die sechs-Monats-Grenze möglich?


Wenn der OLG diese als “besonders qualifizierter Haftrichter” angeordnet hat, § 121 II StPO, BVerfGE 36, 264, 278.

Was ist unter “derselben Tat” iSd § 121 I StPO (nicht) zu verstehen?


Dasselbe Verfahren, nicht im dieselbe Tat im prozessualen Sinne, da sonst durch das Nachschieben neuer Taten Haftbefehle “in Reserve gehalten” werden könnten.

Ist die Verzögerung des Verfahrens durch Überlastung des Gerichts ein “wichtiger Grund” iSd § 121 StPO?


Nein, BVerG NJW 1992, 1750.

Wann wird die Aufhebung des Haftbefehls von wem beschlossen?

– Normen

1. § 120 I StPO: von Amts wegen
2. durch den nach § 126 StPO zuständigen Richter.

Welchen Rechtsbehelf gibt es gegen den Aufhebungsbeschluss?


1. § 307 StPO: Beschwerde
2. § 310 StPO: weitere Beschwerden

Was ist bei einem Haftbefehl gegen einen Jugendlichen zu beachten?

– Norm

§ 72 JGG:
1. Strenge Kontrolle und Subsidarität, Abs. 1.
2. Unter 16 muss sich der Jugendliche bereits einem Verfahren entzogen haben oder Anstalten zur Flucht getroffen haben.

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