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In welche Schritte zerfällt die Hauptverhandlung in der ersten Instanz? |
– Merkposten (8) |
1. Aufruf der Sache, § 243 I StPO |
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Was geschieht im Rahmen des Aufrufs der Sache? |
– Norm |
§ 243 I StPO |
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Was geschieht nach dem Aufruf der Sache mit den Zeugen? |
– Norm |
Sie werden gem. § 57 StPO belehrt und verlassen den Sitzungssaal. |
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Wozu dient die Vernehmung des Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse in erster Linie? |
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Der Identitätsfeststellung und der Feststellung der Verhandlungsfähigkeit. |
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Wer verliest den Anklagesatz? Was ist sein Inhalt? |
– Normen |
§ 243 III StPO: |
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Was geschieht im Rahmen der Schlussvorträge? |
– Norm |
§ 258 II StPO: |
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Was geschieht im Rahmen der Urteilsverkündung? |
– Normen |
1. Verlesung des schriftlich fixierten Urteilsspruchs |
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Welches “Recht” erhält der Angeklagte mit Beginn seiner Einlassung bei einer Privatklage? |
– Norm |
§ 391 I S. 2 StPO: |
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Welche Befugnisse verliert der Angeklagte mit seiner Einlassung? |
– Merkposten (3) |
1. Er kann die örtliche Zuständigkeit des Gerichts, §
16 StPO, die Unzuständigkeit einer Spezialkammer, § 6a
S. 3 StPO, oder die vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts
nicht mehr rügen, § 222b I StPO. |
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Sind Abweichungen von dem vorgeschriebenen Verfahrensablauf zulässig? |
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Ja, wenn der Aufbau der Hauptverhandlung im Ganzen gewahrt bleibt und der Angeklagte nicht in seiner Verteidigung beeinträchtigt wird. |
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Wie lange darf eine Hauptverhandlung grundsätzlich unterbrochen werden? |
– Norm |
§ 229 StPO: |