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Alle Karteikarten zum Jugendstrafrecht auf einen Blick!

Was ist das Jugendstrafrecht? Wo ist es geregelt?

– Norm

Ein Sonderstrafrecht für junge Täter.

Es ist im JGG geregelt.

In welcher Beziehung steht das JGG zu den allgemeinen Gesetzen?

– Norm

§ 2 JGG:
Es geht den allgemeinen Vorschriften vor, welche subsidiär weiter gelten,

Für wen gilt das JGG?


1. § 1 JGG: Für Jugendliche, die älter als 14 Jahre und jünger als 18 Jahre sind.
2. §§ 105, 106 JGG: Für Heranwachsende

Was ist bezüglich der Schuld des Jugendlichen für die Anwendbarkeit des JGG erforderlich?

– Norm

§ 3 JGG:
Es muss immer positiv festgestellt werden, dass der Jugendliche nach “seiner sittlichen und geistigen Entwicklung” das Unrecht der Tat einsehen konnte.

Welcher Gedanken steht im Zentrum des Jugendstrafrecht?


Der Erziehungsgedanke.

Wie sollte das Jugendgericht idealer Weise erzieherisch wirken?


Nicht nur durch die Aussprach der Rechtsfolge, sondern durch Tätigwerden in der Hauptverhandlung, das Verfahren soll bereits im Ablauf erzieherisch wirken.

Warum muss das Verfahren im Jugendstrafrecht beschleunigt sein?


Damit die Maßnahme dicht auf das Fehlverhalten folgt und somit der erzieherische Effekt besser wirken kann.

In welcher Reihenfolge ist die Zuständigkeit der Jugendgerichte zu prüfen?

– Normen

1. § 41 I JGG: Zuständigkeit der Jugendkammer
2. § 39 JGG: Zuständigkeit des Jugendrichters
3. § 40 JGG: Sonst ist das Jugendschöffengericht zuständig

Was ist die Besonderheit des JGG bezüglich der örtlichen Zuständigkeit?

– Norm

§ 42 I Nr. 1 JGG:
Die Zuständigkeit des Richters, dem die familien- oder vormundschaftsrichterlichen Erziehungsaufgaben für den Beschuldigten obliegen.

Wonach bestimmt sich die notwendige Verteidigung nach dem JGG?

– Norm
– Merkposten (4)

§ 68 JGG:
1. Einem Erwachsenden wäre ein Verteidiger zu bestellen
2. dem gesetzlichen Vertreter ist sein Recht nach dem JGG entzogen
3. Vorbereitung eines Gutachtens über den Entwicklungsstand oder seine Unterbringung in einer Anstalt kommt in Frage
4. Untersuchungshaft oder einstweilige Unterbringung

Wie ist der § 140 II StPO iVm § 68 Nr. 1 JGG auszulegen?

– Grund

Weit, da der Jugendliche nicht die Fähigkeit zur effektiven Verteidigung eines Erwachsenden aufweist.

Warum gelten für den Heranwachsenden iRd § 68 JGG nur die Nr. 1 und 3?


Nr. 2: Er hat keinen Erziehungsberechtigten
Nr. 4: Das Alter unter 18 Jahren ist Tatbestandsmerkmal

Welche Funktion hat der Verteidiger des Jugendlichen?


Str.:
Vermittelnd:
1. Verhinderung des Schuldspruch
2. Anstreben von pädagogisch sinnvollen Maßnahmen

Was ist bezüglich der Öffentlichkeit im Jugendverfahren zu beachten?

– Norm
– Zweck (2)

§ 48 I JGG:
Sie ist ausgeschlossen.

1. Der Jugendliche soll nicht kriminalisiert werden.
2. Der Jugendliche soll sich nicht vor einem “Publikum” in Szene setzen und somit der Erziehung nicht mehr zugänglich sein.

Ist das Verfahren gegen einen Heranwachsenden öffentlich? Jugendlicher und Heranwachsender?

– Normen

§ 109 JGG erwähnt § 48 I JGG nicht, daher ist sie öffentlich.

§ 48 III JGG: Dieses gilt sogar für Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende (Grund für eine Trennung dieser)

Wer wer wird neben den üblichen Beteiligten zur Hauptverhandlung geladen?

– Norm
– Merkposten (2)

§ 50 II JGG:
Der Erziehungsberechtigte
§ 50 III JGG:
Die Jugendgerichtshilfe

In welchen beiden Weisen sind die Rechtmittel im JGG eingeschränkt?

– Norm

§ 55 I JGG:
Entscheidungen, in welchen lediglich Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel angeordnet wurden, können nicht wegen Auswahl oder Umfangs der Maßnahme angefochten werden.
§ 55 II JGG:
Der Instanzenzug ist eingeschränkt, jeder Anfechtungsberechtigte hat nur ein Rechtsmittel.

Wann sind Rechtsmittel gegen eine Maßnahme iSd § 55 I JGG möglich?

– Merkposten (2)

Wenn sie damit begründet wird das sie
1. schlechterdings unzulässig ist, zB ein sechswöchiger Arrest, eine gegen ein Grundrecht verstoßende Weisung
2. Der Jugendliche ist unschuldig.

Welche besonderen Verfahrensarten der StPO sind im JGG unzulässig?

– Normen (5)

§ 79 I JGG: Strafbefehlsverfahren
§ 79 II JGG: beschleunigtes Verfahren
§ 80 I JGG: Privatklage
§ 80 III JGG: Nebenklage
§ 81 JGG: Adhäsionsverfahren

Orientiert sich das Strafsystem des JGG an dem des StGB?


Nein.
Es gilt ein anderes, welches die strafrechtlichen Akzente reduziert und von Erziehungsgedanken beherrscht ist.

Was ist das konkrete Erziehungsziel des JGG (nicht)?


Der Jugendliche soll von weiteren Straftaten abgehalten werden.

Die charakterliche Heranbildung ist nicht das primäre Ziel.

Wie werden die Einstellungsmöglichkeiten des Jugendstrafrechts auch bezeichnet?


Als Diversion, dh die “Ablenkung” von der formellen Strafkontrolle.

Welchen Zweck hat die Diversion?


Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass die Verurteilung im Bereich der Massen- und Bagatelldelinquenz der Einstellung nicht überlegen ist.

Daher ist eine informelle Erledigungmöglichkeit geschaffen wurde, welche schonender, günstiger und schneller ist.

Was sind die drei Konstellationen des § 45 JGG?


§ 45 I JGG:
Voraussetzungen des § 153 StPO
§ 45 II JGG:
Es wurde bereits eine Maßnahme eingeleitet.
§ 45 III JGG:
Der StA hält die Anordnung einer genannten Maßnahme für erforderlich, will aber nicht anklagen.

Ist eine Einstellung nach § 45 JGG auch bei fehlendem Anfangsverdacht iSd § 152 II StPO möglich?


Nein, dann ist über den § 170 II StPO einzustellen.

Wonach richtet sich die Gliederung der Abs. 1-3 des § 45 JGG?


Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Was ist der Hauptunterschied der Abs. 1,2 des § 45 JGG zum Abs. 3 JGG?


Es ist eine Einstellung ohne Zustimmung des Richters möglich.

Was sind die Gemeinsamkeiten des § 45 I JGG und des § 153 StPO, was der Unterschied?


1. Es müssen alle formellen Voraussetzungen des § 153 vorliegen, dh
- Vergehen
- geringe Schuld
- kein öffentliches Interesse an der Verfolgung

Allerdings ist iRd § 45 I JGG keine Zustimmung des Richters erforderlich.

Nur welche Gesichtspunkte dürfen iRd §§ 45 I JGG, 153 StPO beim öffentlichen Interesse berücksichtigt werden?


Nur spezialpräventive, keine generalpräventiven.

Was muss im Rahmen des § 45 I JGG als erzieherische Maßnahme reichen?


Nr. 2 RiLiJGG:
Die Wirkungen der Entdeckung der Tat und des Ermittlungsverfahrens.

Wann kann auch bei bereits straffälligen Jugendlichen der § 45 I JGG angewendet werden?

– Merkposten (2)

1. Er war lange Zeit nicht auffällig
2. Die neue Straftat ist bezüglich der vorangegangenen im Hinblick auf Art der Tatbegehung oder das geschützte Rechtsgut nicht vergleichbar.

Wann ist der § 45 II JGG anzuwenden?

– Merkposten (3)

1. Vorgehen nach § 45 I JGG nicht ausreichend
2. Richterliche Intervention auch nicht erforderlich
3. erzieherische Maßnahme bereits durchgeführt oder eingeleitet

Ist § 45 II JGG auf Vergehen beschränkt?


Nein, eine Anwendung ist auch auf Verbrechen möglich.

Was umfasst der Begriff der erzieherischen Maßnahme des § 45 II JGG (nicht)?


Nicht nur die in den §§ 9 ff JGG aufgeführten Maßnahmen, sondern

alle von privater und öffentlicher Seite im Rahmen ihrer Befugnisse ergriffenden Maßnahmen der Erziehung.

Darf der Staatsanwalt iRd § 45 II JGG erzieherische Maßnahmen anordnen?


Nein, er gibt keine Anordungskompetenz.

Kann die StA erzieherische Maßnahmen anregen und sie mit dem Beschuldigten und der Gerichtshilfe umsetzen?

– Meinungen (2)

Umstritten:
EA: Ja, ähnlich dem Richter iRd § 45 III JGG.
hM: Nein, er soll lediglich Anregungen geben dürfen, die hinter § 45 III JGG zurückbleiben.

Wann kommt der § 45 III JGG zur Anwendung?

– Merkposten (3)

1. Der StA hält eine Maßnahme für erforderlich
2. Er hält die Anklage für nicht geboten
3. Der Jugendliche ist geständig

Sind Entscheidungen nach § 45 JGG im Erziehungsregister einzutragen?

– Norm

§ 60 I Nr. 7 BZRG:
Ja.

Warum wird der Jugendliche durch § 45 JGG gegenüber Erwachsenden benachteiligt? Lösung?


§ 153 StPO zieht keine Eintragung nach sich.

Daher ist auch bei Jugendlichen § 153 StPO vorrangig anzuwenden.

AA: § 45 JGG verdrängt § 153 StPO.

Welche Möglichkeit gibt der § 47 JGG?


Der Jugendrichter kann das Verfahren nach Anklageerhebung unter der Voraussetzungen des § 45 JGG einstellen.

Warum muss für den § 47 JGG ein hinreichender Tatverdacht vorliegen?


§ 204 StPO:
Da sonst die Eröffnung der Hauptverhandlung abgelehnt werden müsste.

Welche Möglichkeit besteht nach § 47 I S. 2 - 5 JGG?


“Einstellung zur Bewährung”:
Der Jugendrichter kann das Verfahren vorläufig einstellen und die endgültige Einstellung von der erfolgreichen Durchführung erzieherischer Maßnahmen abhängig machen.

Welche Frist darf die Einstellung zur Bewährung nicht überschreiten?

– Norm

§ 47 I S. 2 JGG:
Sechs Monate

Was geschieht, wenn der Jugendliche die Auflage iSd § 47 JGG erfüllt?


§ 47 I S. 5 JGG:
Das Verfahren wird endgültig eingestellt.

Wo ist ein Überblick über das formelle Rechtsfolgensystem des Jugendstrafrechts zu finden? Welche gibt es?

– Norm
– Merkposten (3)

§ 5 JGG:
1. Erziehungsmaßregeln (§§ 9-12 JGG)
2. Zuchtmittel (§§ 13 - 16 JGG)
3. Jugendstrafe (§§ 17 ff JGG)

Welche beiden Erziehungsmaßregeln gibt es?

– Norm

§ 9 JGG:
1. Erteilung von Weisungen
2. Anordnung, Hilfe zur Erziehung in Anspruch zu nehmen.

Welchen Zweck verfolgen Weisungen (nicht)?

– Norm

§ 10 JGG:
Sie sind rein erzieherisch und nicht vergeltend oder generalpräventiv.

Was ist beim Inhalt der Weisungen zu beachten?

– Norm

1. § 10 I S. 2 JGG:
Es dürfen keine unzumutbaren Anforderungen an den Jugendlichen gestellt werden.
2. Es sind verfassungsrechtliche Schranken zu bebachten.

Wie unterscheidet sich die Weisung, eine Arbeitsleistung zu erbringen, von der Auflage nach § 15 I JGG?


§ 10 I Nr. 4 JGG soll nur zulässig sein, wenn die Einstellung des Jugendlichen zur Arbeit beeinflusst werden kann.

Welche Laufzeit darf die Weisung nicht überschreiten?

– Norm

§ 11 I S. 2 JGG:
Zwei Jahre, bzw. sechs Monate bei Weisungen nach § 10 I Nr. 6 JGG.

Welche Möglichkeit hat der Jugendrichter, wenn der Jugendliche der Weisung schuldhaft nicht nachkommt?

– Norm

§ 11 III JGG:
Er kann nach Belehrung einen Jugendarrest verhängen.

Was ist erforderlich, bevor der Richter einen Jugendarrest nach § 11 III JGG verhängen kann?

– Norm

§ 65 JGG:
Er muss den Jugendlichen vorher hören.

Wo sind die Zuchtmittel geregelt?


§ 13 II JGG:
Es handelt sich um eine abschließende Liste.

Welchen Charakter dürfen Zuchtmittel im Gegensatz zu Erziehungsmaßregeln auch haben?


Sie dürfen auch einen repressiven Charakter haben.

Was ist das eingriffsschwächste Zuchtmittel?

– Norm

§ 14 JGG:
Die Verwarnung.

Was ist bei dem Maß der Auflagen des § 15 JGG zu beachten?

– Norm

§ 15 I S. 2 JGG:
An den Jugendlichen dürfen keine unzumutbaren Auforderungen gestellt werden.

Nur wann kann die Auflage der Schadenswiedergutmachung erteilt werden?

– Norm

§ 15 I Nr. 1 JGG:
Wenn auch eine zivilrechtliche Haftung des Täters besteht.

Was setzt die Auflage der Entschuldigung voraus?

– Norm

§ 15 I Nr. 2 JGG:
Die Bereitschaft des Opfers, diese Entschuldigung anzunehmen.

Welchen Zweck verfolgt die Arbeitsauflage im Gegensatz zur Weisung?

– Norm

§ 15 Nr. 3 JGG:
Sie soll dem Täter das Unrecht der Tat zu Bewusstsein bringen.

In welchen Fällen kommt eine Geldauflage in Frage?

– Norm

§ 15 I Nr. 4 JGG:
Wenn sich der Jugendliche in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis befindet.

Welche drei Arrestformen unterscheidet das Gesetz?

– Norm

§ 16 I JGG:
1. Freizeitarrest
2. Kurzarrest
3. Dauerarrest

Was ist der Freizeitarrest? Länge?

– Norm

§ 16 II JGG:
Ein Arrest in der wöchentlichen Freizeit des Jugendlichen.
Er ist auf ein oder zwei Freizeiten zu bemessen.

Wann kommt ein Kurzarrest in Frage? Länge?

– Norm

§ 16 III JGG:
Er wird statt des Freizeitarrestes verhängt, wenn der zusammenhängende Vollzug aus Gründen der Erziehung zweckmäßig erscheint.
Zwei Tage Kurzarrest entsprechen einer Freizeit.

Wie lange dauert der Dauerarrest? Wann kommt er in Frage?

– Norm

§ 16 IV JGG:
Mindestens eine Woche, höchstens vier Wochen.

Er ist nur bei schwereren Delikten anzuwenden.

Nur wann kann Jugendstrafe verhängt werden?

– Norm
– Merkposten (2)

§ 17 II JGG:
1. Bei “schädlichen Neigungen” oder
2. “Schwere der Schuld”

Wann sind “schädliche Neigungen” gegeben?

– Definition

Wenn bei dem Jugendlichen erhebliche Anlage- oder Erziehungsmängel die Gefahr begründen, dass er ohne längere Gesamterziehung durch schwere Straftaten die Rechtsordnung stören wird.

Was ist möglich, wenn die Feststellung schädlicher Neigungen zum Urteilszeitpunkt nicht möglich ist?

– Norm

§ 27 JGG:
Es kann die Schuld festgestellt werden, die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe für eine festzulegende Bewährungszeit aussetzen.

Was sind die möglichen Folgen des § 27 JGG?

– Norm
– Merkposten (2)

§ 30 I JGG:
Bei Feststellung schädlicher Neigungen wird eine Jugendstrafe verhängt.
§ 30 II JGG:
Ansonsten wird der Schuldspruch getilgt.

Wie ist die Schwere der Schuld iSd § 17 II JGG auszulegen?


BGH:
Restriktiv.

Was ist das Mindest-, was das Höchstmaß der Jugendstrafe?

– Norm

§ 18 I JGG:
Mindestens sechs Monate, höchstens fünf Jahre.
Bei Verbrechen mit Strafdrohung von mehr als 10 Jahren bis zu 10 Jahren.

Welches Prinzip gilt, wenn der Jugendliche mehrere Straftaten begangen hat, bezüglich der zu verhängenden Maßnahme?

– Norm

§ 31 JGG:
Das Einheitsprinzip:
Die Maßregel wird ohne Rücksicht auf die einzelnen Taten einheitlich festgesetzt.

Können Erziehungmaßnahmen und Zuchtmittel nebeneinander angeordnet werden?

– Norm

§ 8 JGG:
Ja, unter den Vorraussetzungen dessen.

Wann ist der Jugendrichter für Heranwachsende zuständig?

– Norm

§ 108 II JGG:
Immer, auch wenn eine Verurteilung nach dem allgemeinen Strafrecht zu erwarten ist.

Können Strafsachen gegen Jugendliche und gegen Erwachsene auch verbunden werden?

– Norm

§ 103 I JGG:
Ja, wenn dieses zur Erforschung der Wahrheit oder aus anderen wichtigen Gründen geboten ist.

Im welchen Verhältnis steht der Erziehungsprinzip des JGG zum § 152 II StPO?


Das Erziehungsprinzip geht dem Legalitätsprinzip vor.

Wer ist seitens der Staatsanwaltschaft für Verfahren, die vor die Jugendgericht gehören, zuständig? Besonderheit?

– Normen

§ 36 JGG:
Jugendstaatsanwälte

§ 37 JGG:
Sie sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

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