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Alle Karteikarten zum Klageerzwingungsverfahren auf einen Blick!

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Wozu dient das Klageerzwingungsverfahren?


Der Einhaltung des Legalitätsprinzips:
Wenn der Verletzte die Bestrafung des Beschuldigten wünscht, aber wegen des Anklagemonopols der Staatsanwaltschaft selbst kein Strafverfahren einleiten darf.

Wann ist das Klageerzwingungsverfahren aufgrund seiner Natur nicht statthaft?

– Merkposten (2)
– Norm

§ 172 II S. 3 StPO:
Wenn
1. das Anklagemonopol (Privatklagedelikte) oder
2. der Anklagezwang
zugunsten des Verletzten durchbrochen ist.

In welche drei Abschnitte gliedert sich das Klageerzwingungsverfahren?


1. Einstellungsverfügung
2. Vorschaltbeschwerde
3. Antrag auf gerichtliche Entscheidung

Was ist im Rahmen der Einstellungsverfügung bei einem Klageerzwingungsverfahren erforderlich?

– Merkposten (2)
– Normen

1. Der Verletzte hat das Strafverfahren durch Strafanzeige eingeleitet, § 158 I StPO
2. Die Staatsanwaltschaft verfügt nach Abschluss der Ermittlungen die Einstellung des Verfahrens, § 172 I StPO, und teilt dies dem Antragsteller mit, § 171 StPO.

Wer ist “Verletzter” iSd § 172 StPO?


Nicht nur der tatbestandlich unmittelbar Geschützte, sondern auch, wer sonst in seiner Rechtssphäre unmittelbar berührt wird, zB nahe Verwandte des Getöteten, Ehemann bei Abtreibung seiner Frau.

Innerhalb welcher Frist muss wem die Vorschaltbeschwerde vorliegen?

– Normen

§ 172 Abs. 1 StPO, § 147 Nr. 3 GVG:
Dem vorgesetzten Beamten der Staatsananwaltschaft zwei Wochen nach der Einstellungsverfügung.

Welche Möglichkeiten der Entscheidung hat der vorgesetzte Beamte der Staatsanwaltschaft bei der Vorschaltbeschwerde?

– Merkposten (2)

1. Den Einstellungsbescheid aufheben und die Staatsanwaltschaft anweisen, die Ermittlungen wieder aufzunehmen oder Anklage zu erheben.

2. Die Beschwerde als unzulässig oder unbegründet ablehnen.

Wann ist die Vorschaltbeschwerde insbesondere unzulässig?

– Merkposten (2)

1. Die gesamte prozessuale Tat hat ausschließlich Privatdelikte zum Gegenstand.
2. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren nach dem Opportunitätsprinzip gemäß §§ 153 ff StPO eingestellt

Was geschieht bezüglich der Zulässigkeit eines Klageerzwingungsverfahrens, wenn die prozessuale Tat sich aus Privatklage- und Offizialdelikten zusammensetzt?


Da die Staatsanwaltschaft dei Privatdelikte im Offizialverfahren mitverfolgen muss, bleibt das Klageerzwingungsverfahren zulässig.

Wie ist über eine unzulässige Vorschaltbeschwerde zu entscheiden?


Da sie subsidiär eine Dienstaufsichtsbeschwerde darstellt, muss immer eine Sachentscheidung getroffen werden.

Welche Möglichkeit hat der Verletzte bei ablehnendem Beschwerdebescheid?

– Normen

§ 172 II, IV StPO:
Er kann binnen eines Monats Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim OLG stellen.

Was muss der Antrag auf gerichtliche Entscheidung enthalten?

– Norm
– Merkposten (2)

§ 172 III StPO:
1. Tatsachen, welche die Erhebung der öffentlichen Klage begründen sollen
2. Beweismittel

Wann wird Prozesskostenhilfe gewährt?

– Norm

§ 172 III S. 2 2. HS StPO:
Es gelten die Vorschriften über bürgerliche Rechtsstreitigkeiten.

Welche beiden Entscheidungsmöglichkeiten hat das OLG?


1. § 174 I StPO: Verwerfungsbeschluss
2. § 175 StPO: Erhebung der öffentlichen Klage

Ist der Antrag auch durch das OLG zu verwerfen, wenn zwar ein hinreichender Tatverdacht besteht, zugleich jedoch mit einer Einstellung aus Gründen der Opportunität zu rechnen ist?


Strittig:
1. Ein “genügender Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage besteht nicht”
2. Die Einstellung sollte jedoch der Staatsanwaltschaft bzw. dem Instanzgericht zustehen.

Liegt eine Durchbrechung des Akkusationsprinzips vor, wenn das OLG die öffentliche Klage anordnet?

– Norm
– Grundsatz & Ausnahme

§ 175 S. 2 StPO:
Nein, da die Staatsanwalt die Anklage erheben muss.

Materiell ergeben sich jedoch Einschränkungen des § 150 GVG, da der Beschluss Bindungswirkung hat.

Kann das Gericht im Rahmen des § 175 StPO nur die Erhebung der öffentlichen Klage anordnen?


Nein, als Minus ist es ihr auch möglich, der Staatsanwaltschaft die weitere Ermittlung aufzugeben (Ermittlungserzwingung).

Ist ein erneutes Verfahren nach §§ 172 ff StPO denkbar, wenn eine Verwerfung nach § 174 StPO vorliegt?

– Voraussetzung

Ja, wenn sich der Verletzte auf neue Tatsachen stützt.

Ist eine weiter Beschwerde möglich, wenn die Staatsanwaltschaft zunächst abhilft, später jedoch einstellt?


HM: Ja, mit jeder Einstellung beginnt das Verfahren von neuem.

AA: Der Verletzte kann auf seine alte, nicht abschlägig beschiedene Beschwerde zurückkommen.

Ist ein Klageerzwingungsverfahren mit dem Ziel, innerhalb derselben prozessualen Tat die Anklage um einen nicht aufgeführten rechtlichen Gesichtspunkt zu ergänzen, zulässig?


Nein, da die Staatsanwaltschaft durch ihre Anklage dem Legalitätsprinzip bereits genügt und das Gericht in der Rechtsanwendung nicht an die Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft gebunden ist.

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