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Alle Karteikarten zur Nebenklage auf einen Blick!

Wer ist zur Nebenklage berechtigt?

– Norm
– Merkposten (5)

§ 395 StPO:
1. Verletzter eine nebenklagefähigen Delikts
2. Erfolgreicher Antrag im Klageerzwingungsverfahren
3. Naher Angehöriger des Getöteten
4. Durch Wettbewerbsverstoß Verletzte
5. Verletzte einer fahrlässigen Körperverletzung unter besonderen Umständen

Wie und wann erfolgt die Anschlusserklärung?

– Merkposten (2)
– Normen

1. Schriftlich, § 396 I StPO
2. jederzeit während des Verfahrens, § 395 IV StPO

Was sind die Rechtsfolgen der Nebenklägerschaft?

– Merkposten (5)
– Normen

1. § 397 I S. 1 StPO: Anwesenheitsrecht in der Hauptverhandlung
2. § 397 I S. 2, 378 StPO: Beistand oder Vertretung durch Rechtsanwalt
3. § 397 I S. 2, 385 StPO: Anhörungsrecht wie die Staatsanwaltschaft
4. § 397 I S. 3 StPO: Ablehnungsrecht, Fragerecht, etc.
5. § 400 StPO: beschränkte Rechtsmittelbefugnis

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