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Wann ist der Strafrichter am Amtsgericht sachlich zuständig? |
§ 25 GVG: |
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Welche Strafgewalt hat das Amtsgericht? |
§ 24 II GVG: |
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Wann ist das Schöffengericht am Amtsgericht sachlich zuständig? |
§§ 24, 28 GVG: |
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Wann ist die große Strafkammer des Landgerichts sachlich zuständig? |
§ 74 I GVG: |
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Welche Strafgewalt hat die große Strafkammer des LGs? |
Eine Uneingeschränkte außer lebenslanger Freiheitsstrafe |
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Wann ist die Schwurgerichtskammer sachlich zuständig? |
§ 74 II GVG: |
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Welche Strafgewalt hat die Schwurgerichtskammer? |
Eine Uneingeschränkte. |
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Wann ist die Staatsschutzkammer sachlich zuständig? |
§ 74a GVG: |
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Welche Strafgewalt hat die Staatschutzkammer? |
Eine Uneingeschränkte außer lebenslanger Freiheitsstrafe. |
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Wann ist die Wirtschaftskammer sachlich zuständig? |
§ 74c GVG: |
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Welche Strafgewalt hat die Wirtschaftskammer? |
Eine Uneingeschränkte außer lebenslanger Freiheitsstrafe |
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Wann ist der Strafsenat des OLG sachlich zuständig? |
§ 120 GVG: Katalogtaten |
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Welche Strafgewalt hat der Strafsenat des OLG? |
Eine uneingeschränkte. |