Kontakt

Zur Hauptseite gehts hier lang!

Alle Karteikarten zur Verfahrenseinleitung auf einen Blick!

Welche Prinzipien beherrschen die Einleitung eines Strafverfahren?

– Merkposten (3)

1. Offizialprinzip
2. Akkusationsprinzip
3. Legalitätsprinzip

Was besagt der Offizialgrundsatz? Anderer Name?

– Norm

§ 152 I StPO: Amtsgrundsatz:
Der Staat schreitet von Amts wegen und ohne Rücksicht auf den Willen des Verletzten ein.

Wo ist das Offizialprinzip eingeschränkt, wo völlig durchbrochen?

– Normen

§§ 77, 77e StGB:
eingeschränkt bei Antrags- und Ermächtigungsdelikten

§§ 374 ff StPO:
durchbrochen bei Privatklagedelikten

Was besagt das Akkusationsprinzip? Anderer Name?

– Norm

§ 151 StPO: Anklagegrundsatz:
Zu einer gerichtlichen Untersuchung kommt es nur nach förmlicher Anklage.

Strafverfolgung und Urteilsfindung werden von zwei unabhängigen Funktionsträgern übernommen.

Worauf beschränkt sich die Untersuchungspflicht des Gerichts?

– Norm

§§ 155 II, 244 II StPO:
Nur auf die in der Klage bezeichnete Tat einer bestimmten beschuldigten Person.

Was besagt das Legalitätsprinzip? Anderer Name?

– Normen

§§ 152 II, 160 I, 163 I StPO:
Verfolgungs- und Anklagezwang:
Bei Vorliegen hinreicheder Anhaltspunkte für eine Straftat ist die StA verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und bei hinreichendem Tatverdacht Klage zu erheben.

Wann sind Staatsanwälte auch bei außerdienstlicher Kenntnis von Straftaten zur Verfolgung gezwungen?


Rspr.: Bei schweren Straftaten, die nach “Art und Umfang die Belange der Öffentlichkeit in besonderem Maße berühren.”

(BGHSt 12, 281; 5, 225)

Was ist die Folge bezüglich des Verfolgungszwangs, wenn der Staatsanwalt selbst an der Tat beteiligt ist?

– Grundsatz & Ausnahme

Er ist grundsätzlich nicht zum Einschreiten verpflichtet.

Das Selbstbegünstigungsprivileg entfällt jedoch, wenn nur dienstrechtliche Konsequenzen zu befürchten sind.

Welche Norm wird häufig zur Konkretisierung der Verfolgungspflicht bei privat erlangter Kenntnis herangezogen?


Der § 138 StGB.

Ist die Staatsanwaltschaft bei der Anklage an gefestigte höchstgerichtliche Rechtsprechung gebunden?

– Merkposten (2)

BGH: Ja mit Hinweis auf das Legalitätsprinzip, die Gewaltenteilung und die Einheitlichkeit der Rechtsanwendung.

Gegenansicht: § 150 GVG: Staatsanwaltschaft ist ein unabhängiges, selbständiges Organ.

Wo sind Durchbrechungen des Legalitätsprinzips zu finden?

– Merkposten (3)
– Normen

1. §§ 153 ff StPO: Einstellung des Verfahrens
2. § 376 StPO: bei Privatklagedelikten
3. § 45 JGG: im Jugendstrafverfahren

Kontakt

Zur Hauptseite gehts hier lang!