|
C Überschrift |
C Kommando |
C Lerntext |
|---|---|---|
|
Was besagt das Inquisitionsprinzip? |
– Normen |
§§ 155 II, 160 II, 244 II StPO: |
|
Ist ein Geständnis des Angeklagten für das Gericht bindend? |
|
Aufgrund des Untersuchungsgrundsatzes nicht. |
|
Sind zur Beweisaufnahme durch das Gericht Anträge erforderlich? |
|
Nein. |
|
Was besagt der Grundsatz der Mündlichkeit? |
– Folgen (2)? |
Nur der mündlich vorgetragene Prozessstoff darf
Entscheidungsgrundlage sein. |
|
Was verbietet das Konzentrationprinzip? |
– Norm |
§ 229 StPO: |
|
Was besagt der Beschleunigungsgrundsatz? |
– Norm |
Das Verfahren muss so schnell wie möglich beendet
werden. |
|
Gibt es ein “Prozesshindernis des überlangen Strafverfahrens”? WIe wirkt ein verzögertes Verfahren? |
|
HM: Nein. |
|
Wer muss im Rahmen des Anwesenheitsgrundsatzes anwesend sein? |
– Merkposten (5) |
1. Richter |
|
Was besagt der Grundsatz der Unmittelbarkeit? |
– Norm |
§ 250 StPO: |
|
Was besagt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung? |
– Grundsatz & Ausnahme |
§ 261 StPO: |
|
Was besagt der Grundsatz in dubio pro reo? |
|
Bei einem unaufklärbaren Sachverhalt ist die für den Angeklagten günstigste nicht auszuschließende Tatsachengestaltung zu unterstellen. |