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Alle Karteikarten zur Berufung auf einen Blick!

Die Inhalte habe ich Anders/Gehle entnommen, habe mir aber die Ausführungen zum Gutachten und zu den Einzelheiten des Urteils erspart.

Welches sind die Rechtsmittel der ZPO?

– Merkposten (3)

1. Beschwerde
2. Berufung
3. Revision

Welche beiden Wirkungen hat die fristgerecht eingereichte Berufung?

– Merkposten (2)

1. Suspensiveffekt, § 705 S. 2 ZPO
2. Devolutiveffekt

Wie wirkt die Teilanfechtung bezüglich der Rechtskraft des ganzen Urteils?


Die Rechtskraft des gesamten Urteils wird gehemmt, soweit der Rest durch Anschließung oder Erweiterung der Berufung angefochten werden kann.

Wer ist grundsätzlich für die Berufung von AG-Urteilen zuständig?

– Norm

§ 72 GVG:
Das Landgericht.

Wer ist für die Berufung gegen amtsgerichtliche Entscheidungen in Kindschafts- und Familiensachen zuständig?

– Norm

§ 119 I Nr. 1a GVG:
Das OLG.

Wer ist für Berufungen gegen die Urteile des Landgerichts zuständig?

– Norm

§ 119 I Nr. 2 GVG:
Das OLG.

Verhindert die Einlegung der Berufung die Vollstreckung aus dem erstinstanzlichen Urteil?

– Grundsatz & Ausnahme

Grundsätzlich nicht.

Jedoch kann auf Antrag unter Voraussetzung der §§ 707, 719 ZPO die Zwangsvollstreckung einstweilen bis zur Berufungsentscheidung ausgesetzt werden.

Welche Möglichkeit hat die zur Vollstreckung berechtigte Partei bei einer Teilanfechtung des Urteils?
Welche Fälle sind umfasst (3)?

– Normen

§ 537 ZPO:
Sie kann beantragen, dass sie wegen des nicht angefochtenen Teils überhaupt oder ohne angeordnete Sicherheitsleistung vollstrecken kann.
Dieses umfasst:
1. §§ 709, 712 ZPO
2. §§ 708, 711 ZPO
3. § 720a ZPO

Ist der § 537 ZPO auch anwendbar, wenn die Zwangsvollstreckung kraft Gesetz ausgeschlossen ist?

– Beispiel

Nein, zB im Rahmen des § 704 II ZPO.

Nur wie kann die Herabsetzung der Sicherheitsleistung erreicht werden, wenn nach Teilanfechtung der nicht angefochtene Teil zB durch Erfüllung erledigt?

– Norm

Im Wege des § 718 ZPO.

Was ist die Berufungsinstanz (nicht mehr)?


Sie ist ein Fehlerkontroll- und Fehlerbeseitigungsinsturment und stellt keine zweite Tatsacheninstanz mehr dar.

Wo zeigt sich insbesondere, dass die Berufung keine zweite Tatsacheninstanz mehr ist?

– Norm

In § 529 I ZPO:
Das Berufungsgericht ist weitgehend an die Tatsachenfeststellung der ersten Instanz gebunden.

Welche Ausnahmen bestehen von der Bindung an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen?

– Merkposten (2)
– Norm

1. § 529 I Nr. 1 ZPO:
Es bestehen konkrete Anhaltspunkte, die Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen.
2. § 529 I Nr. 2 ZPO:
Es werden neue Tatsachen vorgebracht, deren Berücksichtigung zulässig ist.

In welchen Schritten wird der Prüfungsumfang der Berufungsinstanz grundsätzlich festgestellt?

– Merkposten (3)

1. neue Tatsachenfeststellung mit neuen Angriffs- und Verteidigungsmitteln nach § 529 I Nr. 2, §§ 530 ff ZPO
2. neue Tatsachenfeststellung ohne neue Mittel
3. Bindung an die Feststellung des angefochtenen Urteils, wenn 1. und 2. nicht vorliegen

Wann erfolgt die erneute Überprüfung bereits vorgebrachter Beweismittel?

– Merkposten (3)

1. § 513 1. Alt ZPO: Bei der Sachverhaltsermittlung wurde materielles Recht verletzt.
2. §§ 513 1. Alt., 529 II ZPO: Es lagen Verfahrensfehler vor, auf welchen die Entscheidung beruht.
3. Vorliegen konkreter Zweifel, § 529 I Nr. 1 2. HS ZPO

Nur wann ist eine Verletzung des materiellen oder des Verfahrensrechts erheblich?

– Norm
– Definition

§ 513 1. Alt. ZPO: Wenn die Entscheidung auf der Verletzung beruht.

Dieses ist der Fall, wenn die Möglichkeit einer anderen Sachverhaltsdarstellung gegeben ist.

Wie ist für das Berufungsrecht die Rechtsverletzung zu definieren?

– Normen

§ 513 I verweist auf § 546 ZPO:
“Das Recht ist verletzt, wenn eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ist.”

Welche beiden Verfahrensfehler sind im Berufungsrecht zu unterscheiden?

– Norm
– Merkposten (2)

§ 529 II ZPO:
1. von Amts wegen zu Berücksichtigende
2. solche, die nach § 520 III ZPO geltend zu machen sind

Nur wann dürften Verfahrensvorschriften iSd § 529 II ZPO von Amts wegen zu berücksichtigen sein?

– Norm
– Beispiele (2)

Analog § 295 ZPO:
Besteht an der Einhaltung der Norm ein öffentliches Interesse?
Beispiele:
- Prozessvoraussetzungen
- Vorschriften über den gesetzlichen Richter

Wodurch wird der Prozessstoff nach § 528 ZPO begrenzt?


Durch die Berufungsanträge. Das Gericht hat lediglich über diese zu entscheiden.

Wann begründen konkrete Anhaltspunkte Zweifel an dem Beweisergebnis und gebieten eine Neufeststellung iSd § 529 I Nr. 1 ZPO?


Wenn zwar keine Gesetzesverletzung vorliegt, aber aus der Sicht des Berufungsgerichts eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht, dass im Falle der erneuten Beweiserhebung die erstinstanzliche Tatsachenfeststellung keinen Bestand haben wird.

Wo sind die §§ 530 f ZPO unanwendbar?

– Normen

§§ 615 II, 640, 661 II ZPO:
In Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Kindschaftssachen.

Woauf bezieht sich der § 531 I, worauf der § 531 II ZPO?


§ 531 I ZPO betrifft Vorbringen, welches in der Vorinstanz als verspätet zurückgewiesen wurde.
§ 531 II ZPO betrifft neues Vorbringen.

Wonach bestimmt sich die Verspätung im Berufungsrecht?

– Norm
– Folge

Nach § 530 ZPO:
§ 520 ZPO für den Berufungskläger,
§ 521 II ZPO für den Berufungsbeklagten.

§ 296 I und IV ZPO sind entsprechend anzuwenden.

Was ist die Folge, wenn zwar das Gericht keine Frist iSd §§ 530, 521 II ZPO gesetzt hat, die Parteien aber später als die allgemeine Prozessförderungpflicht es gebietet vortragen?

– Normen

Es ist an die Anwendung der § 525, 296 II ZPO zu denken.

Wie sind verspätete Rügen bezüglich der Unzulässigkeit der Klage in der Berufung zu berücksichtigen?

– Norm

§ 532 ZPO:
Verzichtbare Rügen, welche entgegen den §§ 520 und 521 II ZPO nicht rechtzeitig vorgebracht wurden, sind nur zu berücksichtigen, wenn die Partei die Verspätung genügend entschuldigt.

Welche Arten der Rügen sind im Rahmen des § 532 ZPO zu unterscheiden?

– Merkposten (2)

1. Satz: Rügen, die bereits in der ersten Instanz vorgebracht wurden.
2. Satz: Rügen, auf die sich eine Partei erstmals in der zweiten Instanz beruft.

Wie sind Angriffs- und Verteidigungsmittel iSd §§ 530 ff ZPO zu definieren?

– Norm

Nicht anders wie in § 296 ZPO:
Insbesondere fallen keine verfahrensbestimmenden Anträge unter den Begriff, wie zB Berufungs- und Anschlussberufungsanträge, Klageerweiterung, Klagebeschränkung und Widerklage sowie Ausführungen zur Begründetheit dieser Anträge.

Welches Verhältnis besteht zwischen § 530 und § 531 ZPO?


Da der § 530 ZPO nicht zwischen neuen und in der ersten Instanz vorgebrachten Angriffs- und Verteidigungsmitteln unterscheidet, sind Überschneidungen denkbar.

Wann liegt eine Verspätung iSd § 530 ZPO vor?

– Normen
– Merkposten (2)

Wenn Angriffs- udn Verteidgungsmittel:
1. § 520 II ZPO: nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist oder
2. § 521 II ZPO: nach Ablauf einer gerichtlich gesetzten Frist für die Replik
vorgebracht werden.

Wann ist Vorbringen “neu” iSd § 531 II ZPO?

– Merkposten (2)

Wenn es in der ersten Instanz bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung oder eines gleichstehenden Zeitpunkts
1. nicht vorgebracht oder
2. wieder fallen gelassen wurde.

Liegt neues Vorbringen vor, wenn die Klage in der ersten Instanz mangels Bestimmheit iSd § 253 II Nr. 2 ZPO als unzulässig abgewiesen wurde und die erforderliche Aufgliederung in der Instanz erfolgt?


Nein.

Von welchem Grundsatz geht der § 531 II ZPO aus?


Der entscheidungserhebliche Tatsachenstoff muss in der ersten Instanz vollständig vorgebracht werden.

Wann kommt § 531 II Nr. 1 ZPO nur zum Tragen?

– Beispiel

Wenn erste und zweite Instanz unterschiedliche tatsächliche oder rechtliche Wertungen haben und dafür unterschiedliche Tatsachen bedeutsam sind.
Beispiel:
Das erstinstanzliche Gericht hält die Einrede der Verjährung für erheblich => Kläger trägt nicht mehr zur Höhe der Forderung vor.

Was ist ein Verfahrensmangel iSd § 531 II Nr. 2 ZPO?

– Beispiel

Das Unterbleiben eines Hinweises iSd § 139 ZPO.

Wann liegt der § 531 II Nr. 3 ZPO vor?

– Beispiele (2)

Wenn nicht gegen die Prozessförderungspflicht verstoßen wurde, zB
- Tatsachen, welche erst nach der letzten mündlichen Verhandlung entstanden sind oder
- durch das angefochtene Urteil oder des neuen Vortrags des Gegners veranlasst worden sind.

Was kann das Gericht bezüglich der Tatsachen, aus denen sich die Zulässigkeit neuer Tatsachen in der Berufung ergibt, verlangen?

– Norm

§ 531 II S. 2 ZPO:
Die Glaubhaftmachung dieser Tatsachen.

Welche Fälle betrifft der § 531 I ZPO (nicht)?

– Normen

Betroffen ist als verspätet (§ 296 II ZPO) oder nicht zugelassenes (§§ 296 I, III ZPO) Vorbringen.

Nicht betroffen ist:
1. Nichtzulassung nach § 296a ZPO
2. Nichteinzahlung eines Vorschusses für die Vernehmung eines Zeugen

Was muss das Berufungsgericht prüfen, um beurteilen zu können, ob ein Mittel nach § 531 I ZPO ausgeschlossen bleibt, wenn eine Zurückweisung vorliegt?


Ob das Mittel in der ersten Instanz zu Recht zurückgewiesen wurde.

Was ist die Folge, wenn in der ersten Instanz ein Vorbringen zurückgewiesen wurde, dieses in der Berufung jedoch unstreitig oder offenkundig ist?


Der § 531 I ZPO ist für diesen Fall nicht anzuwenden, sondern die neue Lage als Grundlage zu verwenden.

Was ist im Rahmen der Zulässigkeit der Berufung insbesondere zu prüfen?

– Merkposten (4)

1. Statthaftigkeit
2. Beschwer des Berufungsklägers
3. Berufungssumme / Zulassung
4. form- und fristgerechte Einlegung

Wogegen findet eine Berufung nur statt?

– Merkposten (2)
– Normen

1. § 511 I ZPO: erstinstanzliche Endurteile
2. Urteile, die kraft Gesetz einem Endurteil gleichgestellt sind (§§ 280 II, 302 III, 304 II, 599 III ZPO)

Was ist bezüglich der Berufung gegen Versäumnisurteile zu beachten?

– Merkposten (2)
– Normen

1. § 514 I ZPO: Ein erstes Versäumnisurteil kann nicht mit der Berufung angegriffen werden
2. § 514 II ZPO: Ein zweites Versäumnisurteil kann nur insoweit mit der Berufung angefochten werden, als eine schuldhafte Versäumung nicht vorlag.

Welche Anfechtungsmöglichkeiten bestehen gegen ein Urteil, welches als “Versäumnisurteil” bezeichnet wird, jedoch ein streitiges Urteil darstellt?

– Merkposten (2)

Nach dem Prinzip der Meistbegünstigung ist gegen diese Urteil sowohl der Einspruch als auch die Berufung zulässig.

Wer kann Berufungskläger sein?

– Merkposten (2)

1. Die Parteien der ersten Instanz
2. Der Streithelfer

Wie kann sich der Streitverkündete der Berufung anschließen?

– Normen

§§ 66 II, 70 I S. 1 ZPO:
Durch Beitrittserklärung zur Berufung durch Schriftsatz.

Wann ist der Berufungskläger beschwert?

– Merkposten (2)

Wenn er
1. unmittelbar rechtlich benachteiligt ist und
2. zumindest teilweise mit dem Rechtsmittel die Beseitigung der Beschwer begehrt.

Welche Beschwer ist maßgeblich, wenn ein Streithelfer Berufung einlegt?


Die Beschwer der Partei, welcher er beigetreten ist.

Woraus muss sich die Beschwer ergeben? Was genügt nicht?


Unmittelbar aus dem angefochtenen Urteil.

Sie kann nicht durch eine Klageerweiterung oder Widerklage geschaffen werden.

Wann ist eine Beschwer für den Kläger gegeben?

– Name

Die formelle Beschwer:
Der Kläger ist beschwert, wenn ihm weniger zugesprochen wird, als er beantragt hat.

Wie ist die Beschwer zu ermitteln, wenn der Kläger einen unbezifferten Leistungsantrag gestellt hat?


Da der Kläger eine gewisse Größenordnung angeben muss, um den § 253 II S. 2 ZPO zu genügen, ist von diesem Wert auszugehen.

Will sich der Kläger Rechtsmittel erhalten, muss er einen Wert angeben, bei dessen Unterschreiten er Rechtmittel einlegt.

Welche Beschwer ist für den Beklagten maßgeblich?


Die materielle Beschwer:
Es hängt davon ab, welchen Antrag er in der ersten Instanz gestellt hat. Ist die Entscheidung für ihn materiell nachteilig, ist er beschwert.

Wie bestimmt sich die Beschwer des Beklagten, wenn er zur Auskunft verurteilt ist (nicht)?


Nicht nach dem Streitwert des Leistungsbegehrens des Klägers, sondern nach dem Abwehrinteresse des Beklagten, dh die Kosten der Erteilung der Auskunft, Geheimhaltungsinteresse und ähnliche Umstände.

Wann ist bezüglich des Wertes des Streitgegenstandes die Berufung zulässig?

– Merkposten (2)
– Norm

§ 511 II Nr. 1 ZPO:
Der Wert des Beschwerdegegenstandes übersteigt 600 Euro.
§ 511 II Nr. 2 ZPO:
Das Gericht des ersten Rechtszuges hat die Berufung zugelassen.

Warum ist der frühere Berufungsgrund des Verstoßes gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs obsolet?

– Norm

§ 321a ZPO:
Hierfür wurde eine Rügemöglichkeit geschaffen.

Wie ist der “Wert des Beschwerdegegenstandes” iSd § 511 II Nr. 1 ZPO zu verstehen?

– Meinungen (2)
– Folge für Zulassung

1. Als “Wert der Beschwer”:
Es soll nicht darauf ankommen, inwieweit der Berufungskläger das Urteil anfechten will, sondern nur, inwieweit er beschwert ist. => Zulassung nur unter 600 Euro erforderlich
2. wörtlich => auch bei einer Beschwer über 600 Euro muss das Gericht eine Berufung zulassen

Was ist bezüglich des § 5 ZPO bezüglich der Berechnung der Beschwer zu bemerken?


Er findet keine Anwendung.
So sind für den Fall der Stattgabe der Klageforderung und der Abweisung der Widerklage die Werte zu addieren.

Wann lässt das Gericht des ersten Rechtszuges die Berufung zu?

– Merkposten (2)
– Norm

§ 511 IV ZPO:
1. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung.
2. Die Partei ist mit nicht mehr als 600 Euro beschwert.

Muss die Nichtzulassung der Berufung im Urteil ausdrücklich ausgesprochen werden?

– Grundsatz & Ausnahme

Grundsätzlich nicht, wenn nicht eine Partei die Zulassung der Berufung beantragt hat.

Was muss die Berufungsschrift enthalten?

– Norm
– Merkposten (2)

§ 519 II ZPO:
1. Die Bezeichnung des Urteils, gegen das die Berufung gerichtet wird;
2. Die Erklärung, dass gegen dieses Urteil Berufung eingelegt werde

Was soll neben der Berufungsschrift bei Einreichung noch übermittelt werden?

– Norm

§ 519 III ZPO:
Eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift des Urteils.

Welche Normen sind auch bei der Berufung zu berücksichtigen?

– Norm

§ 519 IV ZPO:
Die allgemeinen Vorschriften über die vorbereitenden Schriftsätze

Was ist im Zweifel die Folge, wenn eine Berufung per Fax erfolgt, innerhalb der Berufungsfrist aber auch das Original des Schriftsatzes bei Gericht eingeht?


Im Zweifel liegt eine mehrfache Berufungseinlegung vor, mit der Folge, dass die zunächst wirkungslose zweite Einlegung wirksam wird, wenn die per Telefax eingelegte Berufung ihre Wirksamkeit verliert.

Ist für die Berufungseinlegung erforderlich, dass der Schriftsatz als “Berufung” bezeichnet wird?


Nein, entscheidend ist, dass die Absicht, die angegriffende Entscheidung einer Kontrolle einer höheren Instanz zu unterziehen.

So kann zum Beispiel auch eine gegen ein Urteil eingelegte “Beschwerde” als Berufung ausgelegt werden.

Wie lang ist die Berufungsfrist?

– Norm
– Natur

§ 517 ZPO:
Sie beträgt einen Monat und ist eine Notfrist.

Wann beginnt die Berufungsfrist zu laufen?

– Norm

§ 517 ZPO:
1. Mit Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteil,
2. jedoch spätestens mit Ablauf von fünf Monaten ab Verkündung

Welche Auswirkung hat eine Urteilsberichtigung nach § 319 ZPO auf den Beginn der Berufungsfrist?

– Grundsatz & Ausnahme

Grundsätzlich keine.

Jedoch beginnt die Frist erst mit Zustellung des Änderungsbeschlusses zu laufen, wenn die ursprüngliche Fassung des Urteils die Beschwer der Partei nicht erkennen ließ.

Wann beginnt die Berufungsfrist für den Streithelfer zu laufen?


Mit dem Fristbeginn für die Hauptpartei, unabhängig davon, ob und wann ihm das Urteil zugestellt wurde.

Was ist Folge der Berufungsfrist als Notfrist?

– Merkposten (2)

1. § 224 ZPO: Sie kann nicht verlängert oder verkürzt werden.
2. Die Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gelten unmittelbar.

Welchen Einfluss hat ein Prozesskostenhilfe-Gesuch auf die Berufungsfrist?


Keinen.

Jedoch ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, da die Partei bis zur Entscheidung über den Gesuch an der Einlegung der Berufung gehindert ist.

Wann ist die Berufung spätestens zu begründen?

– Merkposten (2)
– Norm

§ 520 II ZPO:
1. Zwei Monate ab Zustellung
2. spätestens fünf Monate nach Verkündung

Wie kann die Berufungsbegründungsfrist verlängert werden?

– Merkposten (2)
– Norm

1. § 520 II S. 3 ZPO:
Bis zu einem Monat ohne Einwilligung des Gegners, wenn nach freier Überzeugung des Vorsitzenden der Rechtsstreit hierdurch nicht verzögert wird oder erhebliche Gründe vorgetragen werden.
2. § 520 II S. 2 ZPO:
Über einen Monat, wenn der Gegner einwilligt.

Was sind erhebliche Gründe iRd § 520 II S. 3 ZPO?

– Beispiele

1. Erkrankungen des Personals
2. Kuren
3. Beschaffungsschwierigkeiten bezüglich Urkunden oder Informationen

Ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich, wenn der rechtszeitige Antrag der Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist versäumt wurde?


Nein.

Muss die Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist schriftlich mitgeteilt werden?


Nein, es genügt eine mündliche oder telefonische Mitteilung.

Welche Grundsätze gelten bezüglich der Einreichung der Berufungsbegründung?


Dieselben wie bei der Berufung selbst.

Was muss sich aus der Berufungsbegründung eindeutig ergeben?


Inwiefern das Urteil angefochten wird und welche Änderungen erfolgen sollen.

Ist ein weitergehender Berufungsantrag ausgeschlossen, wenn der Berufungskläger zunächst eine begrenzte Berufung eingelegt hat?

– Grundsatz & Ausnahme

Grundsätzlich nicht.

Etwas anderes gilt jedoch, wenn er im Übrigen eindeutig auf das Rechtsmittel verzichtet hat.

Nur wann ist die Erweiterung einer Teilanfechtung möglich?


Wenn die Begründung bereits hinreichende Ausführungen zum Gegenstand der der “Erweiterung” enthält.

Welche Risiken bestehen, wenn eine Berufung unzureichend begründet wird?

– Merkposten (2)
– Normen

1. § 522 II ZPO:
Es it mit einer Zurückweisung im Beschlusswege zu rechnen.
2. § 529 II ZPO:
Es kann zum Verlust der Rüge des Mangels des Verfahrens kommen.

Welches sind die Grundsätze der Rspr zur ordnungsgemäßen Berufungsbegründung, welche heute noch gelten?


Es muss erkennbar sein, dass der bei dem Berufungsgericht zugelassene Anwalt die Angelegenheit überprüft hat und die Verantwortung für das Berufungsvorbringen übernimmt.

Ist es durch die Prüfungspflicht des Anwalts zur Berufungsbegründung untersagt, auf bereits eingereichte Schriftsätze oder Unterlagen Bezug zu nehmen?


Nein.
Schon aus Gründen der Prozessökonomie ist dieses zulässig, da der Anwalt sonst gezwungen wäre, Schriftstücke abzuschreiben.

Müssen alle Rechtsfragen angesprochen werden, um eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung zu erstellen?

– Grundsatz & Ausnahme

Nein. Auch die Berufungsinstanz muss sich mit allen Rechtsfragen unabhängig vom Vortrag beschäftigen.

Allerdings prüft es nur im Unfang des Angriffs, welcher genau formuliert sein muss.

Ist es möglich, die Zulässigkeit der Berufung offenzulassen, wenn die Begründetheit nicht gegeben ist?


Nein, aufgrund des Grundsatzes des prozessualen Vorranges ist dieses nicht möglich.

Was ist erforderlich, bevor eine Berufung als unzulässig gem. § 522 I ZPO verworfen wird?


Die Anhörung der betroffenden Partei.

Wie erfolgt die Verwerfung der Berufung wann?

– Merkposten (2)

1. § 522 I S. 3 ZPO:
ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss
2. nach mündlicher Verhandlung als Urteil.

Nach welcher Norm bestimmt sich die Tragung der Rechtmittelkosten?

– Norm

Nach § 97 ZPO.

Wie lautet der Tenor einer Entscheidung, die eine als unzulässig Berufung verwirft?


1. Die Berufung wird als unzulässig verworfen.
2. Der Kläger/Beklagte (=Berufungskläger) trägt die Kosten der Berufung.

Welche Entscheidungen über die Unzulässigkeit einer Berufung bedürfen einer Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit, welche nicht?

– Norm

1. Urteile des OLG und des LG bedürfen wegen der Kosten einer solchen.
2. Beschlüsse des LG und OLG sind kraft Gesetz vollstreckbar (§§ 794 I Nr. 3, 522 I S. 3 ZPO)

Welchen Rahmen hat das Berufungsgericht bei seiner Entscheidung zu beachten?

– Normen

Den Rahmen der § § 513, 529 ZPO.

Wo sind Zulässigkeitsfragen einer Klage in der Berufung zu prüfen?


In der Begründetheit.

Welche Zulässigkeitsfrage der Klage spielt in der Berufung keine Rolle?

– Norm

§ 513 II ZPO:
Die Rüge der Unzuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts.

Wie werden Einwendung iSd ZPO in der Berufung bezeichnet?

– Norm

§ 532 ZPO:
Als verzichtbare Rügen.

Wo und wann müssen verzichtbare Rügen in dem Berufungsverfahren geltend gemacht werden?

– Normen
– Folge

1. § 520 I ZPO: In der Berufungsbegründung durch den Berufungskläger bzw.
2. § 521 II ZPO: in der fristgebundenen Erwiderung des Berufungsbeklagten

Ansonsten sind sie nur bei Vorliegen eines Entschulidungsgrundes zuzulassen.

Wie sind verzichtbare Rügen zur Zulässigkeit der Klage zu berücksichtigen, die auch in der 1. Instanz hätten geltendgemacht werden können?

– Norm

§ 532 S. 2 ZPO:
Sie können nur berücksichtigt werden, wenn ihre Verspätung genügend entschuldigt wird.

Nur wann werden auch in der Berufungsinstanz schriftliche Ausführungen zur Zulässigkeit erwartet?

– Merkposten (2)

1. Es besteht Zweifel an einzelnen Voraussetzungen.
2. Die Parteien streiten über die Voraussetzungen und erwarten erkennbar eine Erörterung.

Womit muss sich das Berufungsgericht in der Begründetheit der Klage auseinandersetzen?


Wie die erste Instanz mit allen Anspruchsgrundlagen und Einreden iSd ZPO.

Ist das Berufungsgericht an die Rechtsauffassung der ersten Instanz gebunden?


Nein.

Durch welche Gesichtspunkte wird die Entscheidung des Berufungsgerichts begrenzt?

– Merkposten (4)

1. “ne ultra petita”
2. Verbot der “reformatio in peius”
3. Entscheidung über Ansprüche durch die 1. Instanz
4. § 531 I ZPO

Wer bestimmt den Prüfungsumfang des Berufungsgerichts?

– Norm

§ 528 ZPO:
Der Berufungskläger.

A wird von B auf SE iHv 10000 Euro verklagte und obsiegt.

A legt in Höhe von 7000 Euro Berufung ein, weil er von einem 70 %igen Mitverschulden des B ausgeht.

Das Berufungsgericht geht von 80 % aus.

Wie darf es entscheiden?

– Norm

§ 528 ZPO:
Es darf aufgrund des Grundsatzes “ne ultra petita” nur 7000 Euro zusprechen.

Was folgt aus § 528 S. 2 ZPO?

– Grundsatz & Ausnahme

Verbot der “reformatio in peius”:
Der Rechtsmittelführer riskiert lediglich, dass sein Antrag zurückgewiesen wird und keine Änderung der Entscheidung zu seinen Lasten.

Dieses ist jedoch möglich, wenn der Berufungsbeklagte die Anschlussberufung einlegt.

K klagt gegen B auf Herausgabe, hilfsweise auf Schadensersatz.
Die 1. Instanz weist den Hauptantrag ab, gibt dem Hilfsantrag statt. Hiergegen richtet sich die Berufung des B.

Das Berufungsgericht hält bereits den Hauptantrag für zulässig und begründet.

Wie entscheidet es?

– Merkposten (2)

1. Es darf nicht über den Hilfsantrag entscheiden, da dieser unter auflösender Bedingung einer positiven Hauptentscheidung steht.

2. Es darf wegen des § 528 S. 2 ZPO nicht über den Hauptantrag entscheiden.

K klagt gegen B auf Herausgabe, hilfsweise auf Schadensersatz.
Die 1. Instanz weist den Hauptantrag ab, gibt dem Hilfsantrag statt. Hiergegen richtet sich die Berufung des K.

Das Berufungsgericht hebt die Abweisung des Hauptantrag auf und verweist zur weiteren Aufklärung an die 1. Instanz.

Wie entscheidet es über den Hilfsantrag?


Die Entscheidung zum Hilfsantrag bleibt bestehen und wird ggf durch die 1. Instanz aufgehoben, wenn diese dem Hauptantrag stattgibt.

Würde das Berufungsgericht den Hilfsantrag aufheben, bestünde die Gefahr, dass die 1. Instanz den Hauptantrag abspricht und der Hilfsantrag aufgehoben bleibt, was gegen § 528 S. 2 ZPO verstößt.

K klagt gegen B auf Herausgabe, hilfsweise auf Schadensersatz.
Die 1. Instanz gibt dem Hauptantrag statt. Der B legt Berufung ein.

Das Berufungsgericht hält den Hauptantrag für unbegründet.

Wie entscheidet es?


Es hebt den Hauptantrag auf.

Nach hM kann es jetzt über den Hilfsantrag entscheiden, da dieses für den Beklagten keine Schlechterstellung bedeutet.

Die Klage wird wegen einer Hilfsaufrechnung abgewiesen.
Der Kläger legt Berufung ein.

Darf das Berufungsgericht die Klage aus anderen Gründen abweisen?

– Norm

Arg. § 322 II ZPO:
Aufgrund des Verschlechterungsverbotes es § 528 S. 2 ZPO:
Nein.

Darf das Berufungsgericht eine Klage als unbegründet abweisen, welche in der 1. Instanz als unzulässig abgewiesen wurde?


BGH:
Ja, da hierin keine Schlechterstellung des Kläger iSd § 528 S. 2 ZPO liegen soll.

Für welchen Ausnahmefall lässt der BGH die Schlechterstellung des Klägers zu?


Aus prozessökonomischen Gründen, wenn die Klage in der ersten Instanz zur Zeit unbegründet war,
zum Zeitpunkt der Berufung die entgültige Unbegründetheit vorlag.

Kann die Berufungsinstanz über Ansprüche entscheiden, die in der ersten Instanz noch nicht zu- oder aberkannt wurden?


Nein.

Darf die Berufungsinstanz nur tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte verwenden, die Gegenstand der ersten Instanz waren?

– Beispiele

Ja, zum Beispiel:
- verschiedene Anspruchsgrundlagen
- verschiedene Einreden iSd ZPO
- Angriff gegen verschiedene anspruchsbegründene Voraussetzungen

Nur wann ist eine Widerklage in der Berufung zulässig?

– Norm
– Merkposten (2)

§ 533 ZPO:
1. Einwilligung des Gegners oder Sachdienlichkeit
2. auf Tatsachen gestützt, die nach § 529 ZPO ohnehin zu berücksichtigen sind.

Was ist sind die Folgen des Nichtvorliegens des § 533 ZPO?

– Folgen (2)

1. Abweisung der Widerklage durch Prozessurteil
2. Der Anspruch bleibt verfolgbar

Welche Prozesshandlungen werden vom § 533 ZPO umfasst?

– Merkposten (3)

1. Klageänderungen
2. Aufrechnungserklärungen
3. Widerklage

Was ist ein Verfahrensmangel iSd § 538 II Nr. 1 ZPO?


Den Verstoß gegen eine Verfahrensnorm, d. h. einen Fehler, der den Weg zu der Entscheidung oder die Art und Weise ihres Erlasses betrifft.

Was sind bedeutsame Verfahrensfehler?

– Beispiele

- Verletzung des rechtlichen Gehörs
- Verstoß gegen § 139 ZPO
- Fehler bei der Urteilsverkündung
- Falsche Besetzung des Gericht
- fehlerhafte Übergehung eines Vertragungsantrags

Auf welcher Grundlage prüft das Berufungsgericht das Vorliegen eines Verfahrensfehlers?


Auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des erstinstanzlichen Gerichts, unabhängig davon, ob es diese Auffassung für richtig oder Falsch hält.

Wann ist ein Verfahrensmangel wesentlich iSd § 538 II Nr. 1 ZPO?

– Definition

Wenn der Fehler für die Entscheidung in der ersten Instanz ursächlich gewesen sein kann und das Verfahren deshalb nicht als ordnungsgemäßge Entscheidungsgrundlage anzusehen ist.

Muss die Ursächlichkeit des Verfahrensmangels iSd § 538 II Nr. 1 ZPO für das fehlerhafte Urteil positiv festgestellt werden?


Nein, es genügt bereits die Möglichkeit eines Kausalzusammenhangs.

Kommt es für die Wesentlichkeit iSd § 538 II Nr. 1 ZPO auf Größe und Schwere des Mangels an?


Nein.

Was stellt in jedem Fall einen wesentlichen Mangel iSd § 538 II Nr. 1 ZPO dar?

– Norm

§ 547 ZPO:
Die absoluten Revisionsgründe

Wer entscheidet in der Berufung?

– Grundsatz & Ausnahme
– Norm

§ 538 I ZPO:
Das Berufungsgericht

Ausnahme: § 538 II ZPO:
In bestimmten Fällen ist eine Zurückverweisung auf Antrag möglich.

Muss die Entscheidung des Berufungsgericht als Urteil ergehen?

– Norm

§ 522 II ZPO:
Nein, es ist ein einstimmiger Zurückweisungsbeschluss möglich.

Was sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Zurückweisungsbeschlusses?

– Norm
– Merkposten (3)

§ 522 II ZPO:
1. Berufung hat keine Aussicht auf Erfolg
2. Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung
3. Fortbildung des Rechts oder Sicherung der einheitlichen Rechtsprechung erfordern keine Entscheidung des Berufungsgerichts.

Welche Berufungen eignen sich insbesondere nicht für die Zurückweisung durch Beschluss?

– Norm

§ 511 IV ZPO:
Solche, die durch das Gericht der ersten Instanz zur Berufung zugelassen wurden.

Was sind die beiden Voraussetzungen der Zurückweisung durch Beschluss außerhalb des Gegenstandes der Berufung?

– Merkposten (2)

1. Einstimmigkeit
2. Anhörung der Parteien

Wie lautet der Tenor eines Zurückweisungsbeschlusses?

– Beispiel

“1. Die Berufung wird zurückgewiesen
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger”

Wann wird der Beschluss nach § 522 II ZPO rechtskräftig?

– Grund
– Norm

§ 522 III ZPO:
Da gegen ihn keine Rechtsmittel gegeben sind, wird er bereits mit Erlass rechtskräftig.

Wie lautet der Hauptsachetenor, wenn die Berufung unbegründet ist?

– Beispiel

“Die Berufung des Klägers/Beklagten gegen das Urteil des ... vom ... (Az.: ...) wird zurückgewiesen.”

Kommt eine Zurückverweisung in Frage, wenn die Berufung unbegründet ist?


Nein, das Berufungsgericht muss immer selbst entscheiden.

Wie lautet der Tenor, wenn die Berufung begründet ist?

– Beispiele (2)

“Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des ... vom ... (Az.: ...) aufgehoben (abgeändert); der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ... zu zahlen.”

oder

“Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des ... vom ...z.: ...) aufgehboben (abgeändert) und die Klage abgewiesen.”

Wie wird in der Praxis die Aufhebung eines Urteils in der Berufung auch bezeichnet?

– Grund

Als Abänderung, obwohl eine völlige Aufhebung erfolgt.
Dieses orientiert sich an dem Wortlaut des § 528 S. 2 ZPO.

Welche Möglichkeiten bestehen bei teilweise begründeten Berufungen?


1. Das Urteil wird völlig aufgehoben und neu gefasst.
2. Die Entscheidung der 1. Instanz wird korrigiert.

Was ist die Kostenfolge, wenn die Berufung ohne Erfolg geblieben ist?

– Norm
– Tenor

§ 97 I ZPO:
Der Berufungskläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

“Der Kläger/Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.”

Wonach bestimmt sich die Kostentragungspflicht, wenn die Berufung erfolgreich ist?

– Norm

§§ 91 ff ZPO:
Das erstinstanzliche Urteil wird einschließlich seiner Kostenentscheidung aufgehoben.

Ferner geht die ZPO stillschweigend davon aus, dass es sich bei den Kosten des erfolgreichen Rechtsmittels auch um Kosten des Rechtsstreits iSd § 91 ZPO handelt.

Ist es für die Kostenentscheidung in der Berufung erheblich, wer in der ersten Instanz gewonnen hat?


Nein, es kommt nur auf das endgültige Ergebnis nach der zweiten Instanz an.

Wann muss die obsiegende Partei die Kosten des Rechtsmittels tragen?

– Norm

§ 97 II ZPO:
Wenn sie aufgrund eines neuen Vorbringens obsiegt, den sie bereits in dem früheren Rechtszug hätte geltend machen können.

Wie ist die Kostenentscheidung zu ermitteln, wenn die Streitwerte in der ersten Instanz mit dem der zweiten identisch sind?


Es kommt nur auf das Maß des Obsiegens und Unterliegens an.

Wie ist die Quote zu ermitteln, wenn die Streitwerte der ersten und zweiten Instanz nicht identisch sind?


Für die Instanzen getrennt nach dem endgültigen Ergebnis.

Zwar könnte hieraus auch eine einheitliche Quote ermittelt werden, was wegen der Übersichtlichkeit unterbleiben sollte.

Was ist bezüglich der vorläufigen Vollstreckbarkeit von Berufungsurteilen im einstweiligen Rechtsschutz zu bemerken?

– Norm

§ 542 II S. 1 ZPO:
Da diese mit Verkündung rechtskräftig werden, sind sie nicht für vorläufig vollstreckbar zu erklären.

Nach welcher Norm richtet sich die vorläufig Vollstreckbarkeit im Allgemeinen?


Nach §§ 708 I ZPO.

Welches ist die zentrale Vorschrift für die Sicherheitsleistung bei einer vorläufigen Vollstreckung von Berrufungsurteilen?

– Norm

§ 708 I Nr. 10 ZPO:
Berufungsurteile in vermögensrechtlichen Streitigkeiten sind ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären.

Was ist bezüglich der vorläufigen Vollstreckbarkeit eines nur teilweise angefochtenen Urteil zu beachten?

– Norm

§ 537 I ZPO:
Auf Antrag vor dem Berufungsgericht ist der nicht angefochtene Teil für vorläufig vollstreckbar zu erklären.

Nur wann findet eine Revision statt?

– Norm
– Merkposten (2)

§ 543 I ZPO:
Wenn
1. das Berufungsgericht diese zugelassen hat oder
2. das Revisiongericht sie auf Beschwerde gegen die Nichtzulassung zugelassen hat.

Wann muss eine Zulassung erfolgen?

– Norm

§ 543 II ZPO:
Wenn ein Revisionsgrund vorliegt.

Welcher Rechtsbehelf ist statthaft gegen
1. die Zulassung
2. die Nichtzulassung
der Revision?

– Norm

1. keiner
2. § 544 ZPO: Die Nichtzulassungsbeschwerde

Wann kommt eine Zurückverweisung gem. § 538 II ZPO nicht in Betracht?


Wenn der Rechtsstreit zur Entscheidung reif ist.

Was ist die Gemeinsamkeit der § 538 II Nr. 2 bis 7 ZPO?


Die 1. Instanz hat über die Klageforderung sachlich noch nicht entschieden, so dass bei Entscheidung durch das Berufungsgericht ein Instanz verlorengehen würde.

Wie lautet der Tenor, wenn die Berufung begründet ist und eine Zurückverweisung erfolgt?

– Beispiel

“Auf die Berufung des Klägers/Beklagten wird das Urteil des ... vom ... (Az.: ... ) aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das ... zurückverwiesen.”

Wie lautet der Tenor bei teilweiser Begründetheit der Berufung und Zurückverweisung?

– Beispiel

“Auf Berufung des Klägers/Beklagten wird das Urteil des ... vom ... (Az.: ...) aufgehoben, soweit des ... verurteilt worden ist, ... . Insoweit wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das ... zurückverwiesen. Im Übrigen wird die Berufung des ... zurückgewiesen.”

Was ist bezüglich einer Kostenentscheidung bei Aufhebung und Zurückverweisung zu beachten?


Da der Erfolg der Klage noch offen ist, kann eine Kostenentscheidung nicht ergehen.

Die Entscheidung ist, einschließlich der Kosten der Berufung, von der ersten Instanz zu treffen.

Wann ist es möglich, die Berufungsgerichtskosten nicht zu erheben?

– Norm
– Beispiel

§ 21 I GKG:
Wenn es sich um Kosten handelt, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären.

Bsp: Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils aufgrund eines Verfahrensfehlers

Wann können beide Parteien Berufung einlegen?

– Beispiele

Wenn beide beschwert sind.

- teilweise Klageabweisung
- Abweisung von Klage und Widerklage
- Abweisung der Klage wegen Hilfsaufrechnung des Beklagten

Was ist Zweck der Anschlussberufung?

– Norm

§ 524 ZPO:
1. Der Berufungsbeklagte kann durch eigenen Antrag den Entscheidungsumfang mitbestimmen kann.
2. Das Urteil kann auch zugunsten des Berufungsbeklagten geändert werden.

WIe lange ist die Anschlussberufung zulässig?

– Grundsatz & Ausnahme
– Norm

§ 524 II S. 2 ZPO:
Bis zum Ablauf der für die Berufungserwiderung gesetzen Frist.
§ 524 II S. 3 ZPO:
Diese Frist gilt nicht, wenn die Anschließung die Verurteilung zu künftige fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen (§ 323 ZPO) zum Gegenstand hat.

Was geschieht bezüglich der Anschlussberufung, wenn die Berufung zurückgenommen, verworfen oder durch Beschluss zurückgewiesen wird?

– Norm

§ 524 IV ZPO:
Die Anschließung verliert ihre Wirkung.

Welche Frist gilt für die Anschlussberufung (nicht)?

– Norm

Nicht die des § 517 ZPO, sondern

§ 524 II S. 2 ZPO:
Bis zum Ablauf der dem Berufungsbeklagten gesetzten Frist zur Berufungserwiderung.

Setzt die Anschlussberufung eine Beschwer voraus?

– Folge

Nein.

Der in erster Instanz Siegreiche kann sie daher ausschließlich zum Zwecke der Widerklage oder Klageerweiterung einlegen.

Was ist aufgrund der einfacheren Voraussetzungen zu prüfen, wenn eine Berufung unzulässig ist?


Ob die Umdeutung in eine Anschlussberufung zulässig ist.

Was ist im Tenor beim Vorliegen einer Anschlussberufung zu beachten?


Es muss sich deutlich ergeben, ob sich ein bestimmter Ausspruch auf die Anschlussberufung oder die Berufung bezieht.

Welche Stellungen im Verfahren sind im Rubrum anzugeben?

– Beispiel

des
Herrn ...

- Kläger, Berufungskläger und Anschlussberufungsbeklagter -

Wie werden die Parteien bei der Berufung bzw. Anschlussberufung in Tatbestand und Entscheidungsgründen bezeichnet?


In ihrer ursprünglichen Rolle als Kläger und Beklagter.

In welcher Reihenfolge tauchen die Rechtsmiteolparteien in dem Rubrum auf?


Grundsätzlich unerheblich:
So wird vertreten, dass der Rechtsmittelführer als erstes zu benennen sei, da dieser den Streitgegenstand bestimme.

Andererseits geht es auch im Berufungsverfahren um die ursprüngliche Klage.

Warum wird in den Entscheidungsgründen immer Ausführungen zur Zulässigkeit der Berufung erwartet?

– Norm

§ 522 I S. 1 ZPO:
Weil die Prüfung der Zulässigkeit von Amts wegen erfolgt.

Wozu sind bei der Prüfung der Zulässigkeit Stellungnahmen erforderlich?

– Norm

Zu den Voraussetzungen, welche der § 520 III S. 2 ZPO aufstellt.

Was ist bezüglich neuer Beweismittel in der Zulässigkeit (nur) zu prüfen?

– Norm

Der § 531 I ZPO:
Es ist lediglich festzustellen, ob die Voraussetzungen vorliegen.

Welche Konsequenz dieses hat, ist eine Frage der Begründetheit.

Was ist zur Zulässigkeit einer Brufung zu schreiben?

– Beispiel

“Die Berufung ist zulässig. Sie ist statthaft sowie form- und fristgerecht eingelegt und fristgemäß begründet worden. Die Berufungschrift enthält auch die nach § 520 III S. 2 erforderlichen Angaben ...”

Was ist zur Zulässigkeit einer Anschlussberufung zu schreiben?

– Beispiel

“Die Anschlussberufung ist ebenfalls zulässig; insbesondere ist sie in der richtigen Form eingelegt und ordnungsgemäß begründet worden.”

Wonach bestimmt sich der Inhalt des Berufungsurteils?

– Norm
– Inhalt (2)

§ 540 ZPO:
1. Bezugnahme auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil mit Darstellung etwaiger Änderungen oder Ergänzungen.
2. kurze Begründung für die Abänderung, Aufhebung oder Bestätigung der angefochtenen Entscheidung.

Was ist bezüglich des Verhältnisses zwischen § 540 I Nr. 1 und Nr. 2 ZPO zu beachten?


Die Angaben, auf welche gem. Nr. 1 Bezug genommen wird, müssen die Entscheidung iSd Nr. 2 verständlich und nachvollziehbar machen.

Die tragenden Gründe müssen für die Parteien verständlich sein.

Was ist ein “Stuhlurteil”? Möglichkeit in der Berufung?

– Norm

Ein Urteil, welches im Termin verkündet wird.

§ 540 I S. 2 ZPO:
Die Angaben des § 540 I S. 1 ZPO können in das Sitzungsprotokoll aufgenommen werden.

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