| Frage | Antwort |
| Welche Bestandteile hat ein Urteil (4)? | 1. Rubrum, § 313 I Nr. 1 bis 3 ZPO 2. Tenor, § 313 I Nr. 4 ZPO 3. Tatbestand, § 313 I Nr. 5 ZPO 4. Entscheidungsgründe, § 313 I Nr. 6 ZPO |
| Was enthält das Rubrum (3)? | 1. § 313 I Nr. 1 ZPO: Bezeichnung der Prozessbeteiligten 2. § 313 I Nr. 2 ZPO: des Gerichts und der beteiligten Richter 3. § 313 I Nr. 3 ZPO: Tag der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung |
| Wann ist kein Tatbestand und ggf auch keine Entscheidungsgründe erforderlich? | In den Fällen der §§ 313a, 313b I S. 1 ZPO. |
| Warum sind Gliederungspunkte im Rahmen des Urteils nicht erforderlich? Aber? | Der Aufbau des Urteils ergibt sich aus dem Gesetz. Einzelne Gedankengänge können jedoch durch Absätze kenntlich gemacht werden. |
| Was ist die †berschrift des Urteils? Ist die Bezeichnung als "Urteil" erforderlich? | § 311 I ZPO: IM NAMEN DES VOLKES |
| Wann muss angegeben werden, um welche Art von Urteil es sich handelt (4)? | 1. "Teilurteil", § 301 ZPO 2. "Vorbehaltsurteil", §§ 302, 599 ZPO 3. "Zwischenurteil", §§ 280, 303 ZPO 4. "Versäumnis-, Anerkenntnis- oder Verzichtsurteil", vgl § 313b I S. 2 ZPO |
| Wie wird das Rubrum eingeleitet? | Durch die Worte: "In dem Rechtsstreit" |
| Welche Parteien werden im Rubrum angegeben (zeitlich)? | Die Parteien, gesetzliche und Prozessvertreter, die zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung (noch) am Prozess beteiligt sind. |
| Wie werden die Prozessbevollmächtigten im Rubrum warum erwähnt? | Da sie keine Parteien sind, stehen sie in Parenthese. |
| Wie werden Streitgenossen im Rubrum nummeriert? | Fortlaufend. Die Zusammenfassung mehrerer Streitgenossen unter einer Nummer ist zu vermeiden, da bei uneinheitlichen Ausgang des Rechtsstreits Verwechslungen entstehen können. |
| Welche Form der "Klammerung" ist bei den Prozessbeteiligten im Rubrum möglich? | Die Klammerung, wenn zB die gleiche Adresse oder der gleiche Prozessvertreter vorliegt. |
| Wann ist ein Streitgenosse im Rubrum zu erwähnen, wenn er vorzeitig aus dem Prozess aussteigt? | Nur, wenn er an der Kostenentscheidung beteiligt ist. |
| Wann taucht im Rubrum bei einem verklagten Kaufmann nur die Firma, wann auch sein Name auf? | 1. Nur die Firma, wenn Firmeninhaber und Firmenbezeichnung identisch sind. 2. ansonsten zB: "des unter der Firma Heinz Müller handelnden Kaufmanns Günther Gross" |
| Wie tauchen Parteien kraft Amtes im Rubrum auf? | Neben dem Namen ist die besondere Stellung zu erwähnen, da die Zwangsvollstreckung nur in das verwaltete Vermögen erfolgen kann. Bsp.: "des Herrn Günther Gross, Blahstraße 5, 38723 Seesen, in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der ... GmbH und C. KG, Sülzsstr ... ." |
| Wie wird eine Erbengemeinschaft im Rubrum erwähnt? | "der Erben des am ... verstorbenen ..., nämlich 1) ... 2) ... 3) ..., Kläger, |
| Wie sind Rechtsanwälte einer Sozietät im Rubrum aufzunehmen (2)? | 1. Sozietät besteht aus wenigen Anwälten: Es sind alle aufzunehmen 2. Sozietät besteht aus vielen Anwälten: Erster Anwalt auf Briefkopf "und Partner" |
| Wann muss die genaue Adresse des Anwalts nicht angegeben werden? Dann? | Wenn er ein Postfach bei Gericht hat. Dann genügt die Angabe des Kanzleiortes. |
| Welche Angaben kommen unter die Angabe des Beklagten und seines Prozessbevollmächtigten (3)? | 1. Bezeichung des Gerichts (hat ...) 2. Angaben der letzten mündlichen Verhandlung (auf ...) 3. Bezeichnung der Richter (durch ...) für Recht erkannt: |
| Was wird unter dem Punkt der letzten mündlichen Verhandlung im Rubrum angegeben, wenn eine Entscheidung nach Lage der Akten ergeht? | "nach Lage der Akten am ..." |
| Was erscheint im Punkt der letzten mündlichen Verhandlung, wenn eine Entscheidung ohne eine solche nach § 128 II ZPO erlassen wird? | "im schriftlichen Verfahren mit einer Erklärungsfrist bis zum ..." oder "nach Sachlage am ..." |
| Wie wird der Richter im Rubrum erwähnt, wenn er als Einzelrichter eines Kollegialgerichts gehandelt hat? | "durch den Richter am Landgericht ... als Einzelrichter" |
| Wo wird der Streithelfer warum im Rubrum erwähnt? | Unter der Partei, der er beigetreten ist. Dieses ist erforderlich, weil er an der Kostenentscheidung beteiligt wird, § 101 ZPO und selbständig Rechtsmittel einlegen kann, § 67 ZPO. |
| Wie wird der Tenor noch bezeichnet? | Als Urteilsformel oder Urteilssatz. |
| Wird der Tenor von dem übrigen Urteil hervorgehoben? | Ja, er wird in Anlehnung an die Anträge im Tatbestand eingerückt. Vorgeschrieben ist dieses jedoch nicht. |
| Wie oft erscheint der Tenor in einer Relation? Wo? | 1. In der Tenorierungsstation 2. Im Urteilsentwurf nach dem Rubrum |
| Was folgt nach dem Tenor? | Der Tatbestand. Er wird durch die †berschrift "Tatbestand" kenntlich gemacht. Ansonsten sagt das Gesetz lediglich, dass die Anträge hervorgehoben sein müssen, § 313 II ZPO. |
| Was folgt dem Tatbestand im Urteil? | Die Entscheidungsgründe. †ber ihnen steht die gleichlautende †berschrift. |
| Was enthalten die Entscheidungsgründe? | § 313 III ZPO: Eine kurze Zusammenfassung der Erwägungen, auf denen die Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht beruht. |
| Sind in den Entscheidungsgründen auch Ausführungen zu Fragen zu machen, auf deren Klärung es den Parteien ankommt, die jedoch keine Rolle spielen? | Nein, der eindeutige Wortlaut des § 313 III ZPO spricht dagegen. |
| Wie werden Meinungsstreitigkeiten im Urteil dargestellt? Aber? | 1. Wenn es in der Entscheidung auf sie ankommt, sind sie darzustellen. 2. Gibt es eine ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, genügt ein Hinweis auf diese. Trotzdem muss die Entscheidung begründet werden. |
| Wie gestaltet sich der Hinweis auf BGH-Rechtsprechung im Urteil praktisch? | Es wird auf die aktuellste Entscheidung des BGH hingewiesen. |
| Nur wie kann in einer Urteilsklausuir zitiert werden? | "BGHZ, ..., zitiert bei Palandt, ..." , da nur dieser dem Referendar zur Verfügung steht. |
| Was geschieht in den Entscheidungsgründen? | 1. Subsumtion des feststehenden Sachverhalts, 2. Klärung von Rechtsfragen, 3. Wertung des Sachverhalts. |
| In wievielen Schichten werden die Entscheidungsgründe aufgebaut? Das heisst? Warum? | Einschichtig. Es wird nicht in Kläger- und Beklagtenstation gegliedert. Zum Zeitpunkt der Entscheidung muss der Sachverhalt feststehen. |
| In welcher Reihenfolge ist bei der Würdigung wegen der †bersichtlichkeit vorzugehen (2)? | 1. rechtliche Würdigung des festgestellten Sachverhalts 2. tatsächliche Würdigung, dh warum geht das Gericht gerade von diesem Sachverhalt aus. |
| In welchen Fällen gilt der Grundsatz des prozessualen Vorranges? | 1. Zulässigkeit vor Begründetheit 2. Hauptantrag vor Hilfsantrag 3. Hauptverteidigung vor Hilfsaufrechnung |
| Welche Möglichkeit besteht, wenn kein prozessualer Vorrang vorliegt? | Alle Fragen, die das Ergebnis nicht tragen, können offengelassen werden. Bsp.: "Es mag dahinstehen, ob ein Anspruch nach § ... entstanden ist. Er ist jedenfalls durch § ... erloschen." |
| Welchen Punkt ist abzuhandeln, wenn zwei zum selben Ergebnis führen? | Derjenige, der am leichtesten und am wenigsten angreifbar abzuhandeln ist. Anders ist es, wenn der kompliziertere Punkt zugleich mehrere Anspruchsgrundlagen zu Fall bringt. |
| Welche Anspruchsgrundlage ist zu wählen, wenn im Gutachten mehreren Anspruchsgrundlagen stattgegeben worden ist? | Diejenige, die sich am Leichtesten begründen lässt. |
| Welche Tatbestandsmerkmale müssen bei einer bejahten Anspruchsgrundlage geprüft werden? | Alle, auch die eindeutigen. |
| Wie sind Einreden im Sinne der ZPO in den Entscheidungsgründen zu prüfen? | Bei positiven Ausgang des Rechtsstreits ist nur das Merkmal zu prüfen, welches nicht vorliegt. Ansonsten ist die Einrede komplett zu prüfen. |
| Wie sind Einreden im Sinne der ZPO zu prüfen, wenn eine Gegeneinrede des Kläger vorliegt? | Es ist lediglich die entgegenstehende Einrede des Klägers zu prüfen und die Einrede des Beklagen offenzulassen. |
| Wie sind Nebenansprüche (nicht) zu begründen? | In der gebotenen Kürze. "Der Zinsanspruch ist nach § 288 I BGB gerechtfertigt." genügt jedoch nicht. Hier sollte der Zeitpunkt genannt werden, mit welchem der Verzug eintritt. |
| Was ist in den Entscheidungsgründen zu prüfen, wenn die Klage abgewiesen wird? | Alle in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen, nicht jedoch die Fernliegenden. |
| Welche Tatbestandsmerkmale sind bei der abweisenden Klage zu erörtern? | Lediglich das, welches sich am leichtesten ablehnen lässt, um so den gesamten Anspruch zu Fall zu bringen. |
| Wie ist eine Klage in den Entscheidungsgründen abzuweisen, wenn eine Einrede im Sinne der ZPO greift? | Es ist lediglich die Einrede zu prüfen. Es kann dahingestellt bleiben, ob der Anspruch vorlag oder nicht. |
| Wie erfolgt die Prüfung in den Entscheidungsgründen, wenn die Klage teilweise abgewiesen wird? | 1. Zunächst ist der Teil darzulegen, der Erfolg hat. 2. Dann ist zu begründen, warum der Rest abgewiesen wird. Hierbei ist nach den allgemeinen Regeln vorzugehen. |
| Was ist zum Erlernen des Urteilsstils sinnvoll? | 1. Gutachterlich niederschreiben 2. Gedankengänge von hinten darstellen. |
| Warum ist der gutachterliche Stil auch für das Urteil von großer Bedeutung? | Da der gesamte Fall gutachterlich durchdacht werden muss, um feststellen zu können, welche Gesichtspunkte die Entscheidung tragen und daher darzulegen sind. |
| Was steht beim Urteilsstil am Anfang, was folgt? | 1. Das Ergebnis 2. Die Begründung |
| Wie ist zu verfahren, wenn das Ergebnis aus mehreren Teilergebnissen besteht (2)? | 1. Das Gesamtergebnis ist voranzustellen. 2. Die einzelnen Zwischenergebnisse werden für sich im Urteilsstil dargestellt. |
| Sind Schlussfloskeln im Urteilsstil zulässig? | Nein, da sie eindeutig gegen ihn verstoßen. |
| Sind "zwar-aber"-Begründungen im Urteil anzuwenden? | Nein, da es sich um einen verdeckten Gutachtenstil handelt. |
| Wie sind die Entscheidungsgründe aufzubauen (5)? | 1. Gesamtergebnis 2. (Auslegung des Klageantrags) 3. Zulässigkeit der Klage 4. Begründetheit der Klage 5. Prozessuale Nebenentscheidungen |
| Wo ergeben sich Besonderheiten bei dem Aufbau der Entscheidungsgründe (3)? | 1. Klage und Widerklage 2. Haupt- und Hilfsantrag 3. Hauptverteidigung und Hilfsaufrechnung |
| Wie ist die Auslegung des Klageantrages in den Entscheidungsgründen zu formulieren? | ".. Der Antrag des Klägers ist dahin gehend auszulegen, dass er ... . Für diese Auslegung spricht ... (Begründung)" |
| Was ist zur Zulässigkeit in die Entscheidungsgründe zu schreiben, wenn diese unproblematisch ist? | Nichts. |
| Was ist bei der Begründetheit vor den rechtlichen Ausführungen immer zuerst zu erwähnen? | Die betreffende Anspruchsgrundlage, welche zu bejahen oder abzulehnen ist. |
| Wo sollten die Hilfsnormen zu einer Anspruchsgrundlage wegen der †bersichtlichkeit erst auftauchen? | Bei dem Merkmal, für welches sie eine Rolle spielen. |
| Was ist zu den prozessualen Nebenentscheidungen zu schreiben? | Nur ein Satz, es sei denn, dass die Nebenentscheidungen ausnahmsweise komplizierter sind. "Die prozessualen Nebenentscheidungen beruhen auf §§ 91 I 1, 1. HS, 709 S. 2 ZPO." |
| Wann ist die Begründung der Kostenentscheidung immer erforderlich? Wann ist dieses der Fall (3)? | Wenn diese isoliert anfechtbar ist. 1. § 91a II ZPO: teilweise beiderseitige Erledigungserklärung 2. § 99 II ZPO: Anerkenntnisurteil 3. § 269 V S. 1 ZPO: Teilrücknahme |