| Frage | Antwort |
| Was setzt das Zurückbehaltensrecht voraus? | 1. Berufung auf das Zurückbehaltensrecht 2. Vorliegen des Zurückbehaltensrechts 3. kein Ausschluss des Zurückbehaltensrecht |
| Wird das Zurückbehaltensrechts von Amts wegen berücksichtigt? | Nein, es ist geltend zu machen. Ein Hinweis durch das Gericht darf aufgrund der Unparteilichkeit nicht erfolgen. |
| Welche Natur hat das Berufen auf ein Zurückbehaltensrecht in einem Prozess? | Es handelt sich um eine Einrede im Sinne der ZPO. |
| Was ist (nicht) die Folge des erfolgreichen Geltendmachens eines Zurückbehaltensrechts im Prozess? | § 274 I bzw. § 322 I BGB: Es erfolgt keine Abweisung, sondern eine Verurteilung Zug-um-Zug. |
| Hat die Verurteilung zu einer Leistung Zug-um-Zug für die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung eine Bedeutung? Aber? | § 726 II ZPO: Nein. § 756 ZPO: Die Gegenleistung des Gläubigers stellt jedoch eine besondere Vollstreckungsvoraussetzung dar. |
| Ist es nach § 756 ZPO erforderlich, dass der Schuldner einer Zug-um-Zug-Leistung die Gegenleistung tatsächlich erhält? | Nein, es genügt, wenn der Gerichtsvollzieher sie in einer den den Verzug der Annahme begründenen Weise anbietet. |
| Greift der § 322 II ZPO auch für die Geltendmachung eines Zurückbehaltensrechts? | Nein, aufgrund seines eindeutigen Wortlauts nicht, obwohl sich das Gericht mit der Gegenforderung des Beklagten beschäftigen muss. |
| Wie lautet der Tenor bei einer Verurteilung Zug-um-Zug? | "Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ... zu zahlen, Zug um Zug gegen Herausgabe des ... Im übrigen wird die Klage abgewiesen." |
| Wie genau muss die Zug-um-Zug-Leistung bezeichnet sein? | Das Vollstreckungsorgan muss ohne Schwierigkeiten feststellen können, ob die Vollstreckungsvoraussetzungen des § 756 ZPO erfüllt sind. |
| Warum muss bei einer Verurteilung Zug um Zug die übrige Klage abgewiesen werden? | Weil die Verurteilung ein echtes Minus gegenüber dem Antrag darstellt. |
| Warum beeinflusst die Geltendmachung eines Zurückbehaltensrechts den Gebührenstreitwert nicht? | Weil es bei der Höhe dieses Streitwertes normalerweise nicht auf das Interesse des Beklagten ankommt. |
| Welche Möglichkeiten der Quotenberechnung bei Zug-um-Zug-Verurteilungen sind denkbar? | 1. Wert des Anspruch gegen Wert der Gegenleistung: max. 1:1 2. Anspruch gegen 1/2 Gegenleistung: max 1:2 (hM) Es ist der zweiten Ansicht zu folgen, da der Beklagte keinen vollstreckbaren Titel erhält. |
| Woran ist bezüglich der Kosten zu denken, wenn der Beklagte den Anspruch mit der Maßgabe der Zug-um-Zug-Verurteilung sofort anerkennt? | An § 93 ZPO. |