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| Was ist der rechtliche Status einer KG? | Es gelten: § 161 ff HGB, subsidiär §§ 105, 161 II HGB, subsidiär §§ 705 ff BGB, 161 II, 105 III HGB |
| Was muss vorliegen, damit eine KG entsteht? | a) Gesellschaftsvertrag iSd § 705 BGB b) Zweck: Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinsamer Firma c) beschränkte Haftung eines oder mehrerer Gesellschafter |
| Was ist hinsichtlich der Geschäftsführung
einer KG im Bezug auf den Kommanditisten zu beachten? |
1. grundsätzlich ist der Kommanditist
von der Geschäftsführung ausgeschlossen, § 164 HGB.
Allerdings haben sie ein Widerspruchsrecht bei Handlungen,
die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen,
§ 164 HGB. 2. Notgeschäftführungsrecht, § 744 II BGB analog 3. unter Umständen eine GoA - Berechtigung, §§ 683, 678 BGB 4. Geschäftsführungsbefugnis aufgrund des Gesellschaftsvertrages möglich |
| Welche Rechte und Pflichten hat der Kommanditist (nicht)? | 1. Geschäftführung grundsätzlich
nicht 2. kein Wettbewerbsverbot, § 164 HGB 3. beschränkte Kontrollrechte, § 166 HGB 4. Gewinn- und Verlustbeteiligung, §§ 167 - 169 HGB |
| Was ist hinsichtlich der Vertretung durch einen Kommanditisten zu sagen? | Sie ist grundsätzlich ausgeschlossen,
§ 170 HGB. Allerdings ist eine rechtsgeschäftliche
Vertretungsmacht gemäss §§ 164 BGB möglich. |
| Wie kann eine KG vertreten werden? | 1. durch Gesellschafter 2. durch Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigte, §§ 48 ff HGB 3. durch sonstige Vertreter, §§ 164 ff BGB (auch Kommanditist) |
Wie haftet der Kommanditist in einer KG? |
1. persönlich und unmittelbar 2. beschränkt auf die Höhe der Einlage, § 171 I Hs. 1, aber nur6, wenn diese im Handelsregister eingetragen ist, §§ 172 I, 176 HGB 3. ausgeschlossen nach Leistung der Einlage, § 171 Hs. 2 HGB 4. nach Ausscheiden, § 160 HGB |
| Welche einzige Besonderheit ist
hinsichtlich der Beendigung einer KG zu beachten? |
§ 177 HGB. |
| Wie haftet der eintretende Kommanditist? |
Der Kommanditist haftet für vor seinem
Eintritt begründeten Verbindlichkeiten gemäss §§ 173,
171, 172 HGB. |