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GbR

1. rechtlicher Status

2. Entstehung

a) mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages, § 705 BGB

aa) privatrechtlicher Vertrag zwischen mindestens 2 Personen

bb) gerichtete auf die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks

cc) den jeder Gesellschafter zu förder verspricht

insbesondere durch Leistung von Beiträgen, aber auch jede andere Art von Leistung ist möglich, auch nicht vermögenswerte.

dd) Sonstiges (bei Verlangen einer der beteiligten Parteien, § 154 I BGB)

b) Wirksamwerden der Gesellschaft

c) fehlerhafte Gesellschaft

aa) fehlerhafter Gesellschaftsvertrag

bb) Vollzug

Aufnahme von Rechtsbeziehungen zu Dritten, zumindest die Bildung eines Gesellschaftsvermögens. Faustformel: Vollzug liegt vor, wenn die Rückabwicklung bereits Probleme machen würde.

cc) vorrangige Rechte anderer

Keine entgegenstehenden überwiegenden Interessen Einzelner oder der Allgemeinheit, z. B. §§ 104 ff BGB, Verstoss des gesamten Gesellschaftsvertrags oder des Gesellschaftszwecks gegen §§ 134 oder 138 I BGB.

dd) Rechtsfolge

3. Innenbeziehungen

a) Rechte und Pflichten im Innenverhältnis

aa) Beitragspflicht, § 705 BGB

keine Nachschusspflicht, § 707 BGB

bb) Treuepflichten, § 242 BGB

Zum Beispiel kann im Einzelfall ein Wettbewerbsverbot bestehen.

cc) Recht und Pflicht zur Geschäftsführung

dd) sonstige Mitverwaltugnsrechte

ee) Beteiligung an Gewinn und Verlust, §§ 721, 722 BGB

ff) Übertragbarkeit der Gesellschafterbefugnisse?

b) Entscheidungen in Gesellschaftsangelegenheit

c) Änderungen des Gesellschaftsvertrages

aa) Einstimmig

Änderungen des Gesellschaftsvertrages müssen grundsätzlich einstimmig erfolgen.

bb) Mehrheitsentscheidung

Wenn vertraglich eine Mehrheit ausreichen soll, muss der Bestimmtheitsgrundsatz beachtet werden: Wellche Gesellschaftsvertragsänderungen Gegenstand von Mehrheitsentscheidungen sein können, muss im Gesellschaftsvertrag im einzelnen bestimmt bzw. durch Auslegung bestimmbar sein.

cc) Zustimmungspflicht

Unter Umständen besteht auch eine Zustimmungspflicht zu einer Vertragsänderung aufgrund gesellschaftliche Treuepflichten, wenn diese dringend erforderlich ist und die Zustimmung auch bei Berücksichtigung der Belange des widersprechenden Gesellschafters zumutbar ist.

4. Außenbeziehungen

a) Vertretung

aa) durch Gesellschafter, § 714

bb) durch Bevollmächtigte, §§ 164 ff BGB

b) Haftung

aa) Haftungssystem

bb) Haftungsbeschränkungen auf das Gesellschaftsvermögen

cc) Vollstreckungsmöglichkeiten gegen Gesellschafter einer GbR

5. Beendigung

a) Auflösung

aa) Auflösungsbeschluss

bb) Zeitablauf bei befristeten Gesellschaften

cc) Zweckerreichung oder dessen Unmöglichkeit

Hier ist immer an einen neuen Gesellschaftszweck iSd § 140 BGB zu denken.

dd) Kündigung

ee) Tod eines Gesellschafters, § 727 BGB

ff) Konkurs eines Gesellschaftes, § 728 BGB

gg) Rechtsfolge

Mit Eintritt des Auflösungsgrundes wird die Gesellschaft zur Liquidationsgesellschaft

b) Auseinandersetzung, §§ 730 ff BGB

aa) Art und Verfahren sind weitgehend dispositiv

bb) subsidiäres Verfahren

cc) Rechtsfolge

Vollbeendigung

6. Gesellschafterwechsel

a) Ausscheiden eines Gesellschafters

b) Eintritt eines neuen Gesellschafters

c) Austausch zweier Gesellschafter

aa) Formen

bb) Rechtsfolge im außenverhältnis

d) Tod eines Gesellschafters

aa) dispositive gesetzliche Regelung

bb) gesellschaftsvertragliche Regelung