Annahmeverzug beim Handelskauf
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Nach § 373 HGB kann der Verkäufer diese Rechte geltend
machen, wenn
I. einseitiges Handelsgeschäft
Es muss zumindest ein einseitges Handelsgeschäft vorliegen.
II. Annahmeverzug
Es muss ein Annahmeverzug iSd § 293 ff BGB vorliegen.
III. Rechtsfolgen
1. Hinterlegungsrecht
- Beim Handelskauf kann jede Ware hinterlegt werden, nach
den BGB nur Sachen wie Geld und Wertpapiere, § 372 S. 1
BGB.
- zudem kann auch in einem öffentlichen Lagerhaus
hinterlegt werden, nach dem BGB nur beim Amtsgericht, §
1 HinterlegungsO.
- die Hinterlegung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers.
2. Selbsthilfeverkauf
Der Selbsthilfeverkauf muss zunächst angedroht werden, § 373
II S. 1 HGB.
- er ist nicht auf nicht hinterlegungsfähige Sachen beschränkt,
nach dem BGB nur solche.
- er kann auch durch freihändigen Verkauf durch einen öffentlich
ermächtigten Handelsmakler erfolgen, wenn sie Sache
einen Börsen oder Marktwert hat, nach dem BGB nur durch
öffentliche Versteigerung.
Mit dem Selbsthilfeverkauf erlischt die Lieferpflicht des Verkäufers.
An seine Stelle tritt nach
- § 667 BGB der Erlös des Selbsthilfeverkaufs.
- Nach § 670 BGB kann der Vrekäufer Aufwendungsersatz
verlangen.