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Das Schweigen des Kaufmanns auf Anträge

Nach § 362 HGB kann das Schweigen eines Kaufmannes als Annahme gewerten werden, wenn

I. Kaufmann als Empfänger

Der Empfänger des Antrages muss Kaufmann sein.

II. Geschäftsbesorgung, die das Gewerbe mit sich bringt

Die Geschäftsbesorgung muss Bezug zum Handelsgewerbe aufweisen.

III. Gewerbegegenstand

Der Gegeschaften des Gewerbes müssen Geschäftsbesorgungen iSd § 675 BGB sein.

IV. Grund

Das Schweigen entfaltet nur Wirkung, wenn eine Geschäftsbeziehung besteht oder der Kaufmann sich zur Besorgung von Geschäften erboten hat.

1. Geschäftsverbindung

Nach § 362 I S. 1 HGB muss eine Geschäftsverbindung vorliegen.

2. Erbieten zum Besorgen von Geschäften

Der Kaufmann muss sich zur Besorgung von Geschäften erboten haben.

V. Rechtsfolgen

1. Pflicht zur sofortigen Antwort

Der Empfänger muss dem Antragenden unverzüglich antworten.

2. sonst: Annahme

Antwortet der Empfänger nicht unverzüglich, so kommt ein Vertrag mit dem Inhalt des Angebotes zustande.

3. Möglichkeit der Irrtumsanfechtung

Die Möglichkeit der Anfechtung hängt von der Einordnung des § 362 HGB ab:

4. Schutz mitgesandter Waren

Der Empfänger muss mitgesandte Waren auch bei Ablehnung vor Schaden bewahren, § 362 II HGB.