Achtung! Diese Seite wird nicht mehr aktualisiert! Meine aktuelle Seite befindet sich hier:
http://www.pilgermanns-lernkartei.de
Bund-Länder-Streitigkeit
1. Zulässigkeit
a) Gegenstand
Meinungsverschiedenheit über eine Verletzung oder unmittelbare Gefährung
von verfassungsrechtlich begründeten Rechten oder Pflichten des Bundes
oder eines Landes
b) Beteiligtenfähigkeit
§ 68 BVerfGG:
-
Bundesregierung
-
Landesregierung
c) Antragsbefugnis
§ 69, 64 I BVerfGG: Geltendmachung (substrantiierte Behauptung) der
Verletzung oder unmittelbaren Gefährung verfassungsrechtlich begründeter
Rechte oder Pflichten des Antragstellers
d) Vorverfahren
Art. 84 IV S. 1 GG: Mängel beim Ausführen von Bundesgesetzen
in den Ländern
e) Zuständigkeit
Art. 93 I Nr. 3, 84 IV S. 2 GG, § 13 Nr. 7 BVerfGG: Bundesverfassungsgericht
f) ordnungsgemäße Vertretung
§ 22 BVerfGG
g) Ordnungsmäßigkeit des Antrags
-
§§ 23 I, 69, 64 I, II BVerfGG: Form
-
§§ 69, 64 III, IV, 70 BVerfGG: Frist
2. Begründetheit
Bei tatsächlicher Verletzung oder unmittelbarer Gefährung der
umstrittenen Rechte oder Pflichten durch eine Massnahme oder Unterlassung
des Antragsgegners
(c) 1999 Heiko Pilgermann, Kontakt